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Finanzierung von Breiten- und Spitzensport sichern

JA zum neuen Geldspielgesetz.

Der Schweizer Sport wird zu einem grossen Teil durch die Erträge der Lotteriegesellschaften (Swisslos, Loterie Romande) finanziert. Jedes Jahr gelangen 120 Millionen Franken via kantonale Sportfonds sowie Swiss Olympic an Sportverbände, Sportvereine und Sportinfrastrukturen in der Schweiz.

Das neue Geldspielgesetz sichert dem Sport diese unerlässliche Finanzierungsquelle. Es sorgt dafür, dass die Geldspiele modernisiert, gleichzeitig aber auch sozialverträglich angeboten werden. Es macht aber keinen Sinn, die Schweizer Lotteriegesellschaften und Spielbanken zur Einhaltung von strengen Auflagen und Abgaben zu verpflichten, wenn im Internet gleichzeitig ein riesiges Angebot unkontrollierter Geldspiele zugänglich ist und genutzt wird.

Das vom Parlament klar angenommene Geldspielgesetzt unterbindet den Zugang zu Internet-Geldspielseiten aus Offshore-Standorten. Die eingeblendete Stopp-Seite weist darauf hin, dass die aufgerufene Geldspiel-Site in der Schweiz illegal ist und weder Schutzmassnahmen noch Gewähr für die Auszahlung der erzielten Gewinne bietet. Die Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark oder Belgien zeigen, dass die Sperre des Zugangs zu illegalen Geldspielseiten wirkungsvoll ist. Es ist zwar möglich, die Sperre zu umgehen, der damit verbundene Aufwand ist für «Normalverbraucher» aber zu hoch. Aus diesen Ländern sind auch keine technischen Probleme mti der Zugangssperre bekannt.

Weiter ist klar, dass es sich hier nicht um einen Präzedenzfall für andere Wirtschaftszweige handelt. Geldspiel ist kein normales Gut wie Kleider oder Schuhe; fast alle Länder regulieren es wegen Spielsucht-, Geldwäscherei- und Betrugsgefahren.

Deswegen sagen wir am 10. Juni 2018 JA zum neuen Geldspielgesetz.

 

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