IC-Reglement

Interclub-Reglement als PDF, Anpassungen in rot (12.2025)

Teil 1

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1. Ausschreibung

  1. Swiss Badminton (SB) führt alljährlich die Interclub Meisterschaften (ICM) durch, die für alle Mitgliedervereine offen sind.
  2. SB organisiert folgende ICM:
    • NLA/NLB
    • Obere Ligen (OL) – 1. und 2. Liga
    • Untere Ligen (UL) – 3. und 4. Liga und
    • weitere Teamwettbewerbe (TWB): IC Nicht-Lizenzierte, IC Junior:innen und IC Senior:innen. Diese TWB sind nicht Gegenstand des Interclub-Reglements (ICR) und werden deshalb in einem separaten Reglement zusammengefasst.

Art. 2. Priorität

  1. Die ICM geniesst an den festgelegten Fixdaten der NLA die Priorität gegenüber allen anderen nationalen Wettbewerben.
  2. SB sorgt für eine Koordination der Fixdaten mit den Nationalen Meisterschaften und – soweit möglich – mit den Daten von internationalen Wettbewerben.

Art. 3. Durchführung

  1. Die Begegnungen sind termingerecht gemäss Eintragung in der Tournament Software (TS) durchzuführen (vgl. Art. 25. Abs. 5 bzw. Art. 35. Abs. 3). 
  2. In begründeten Fällen kann eine Begegnung während der Saison verschoben werden. 

    Interpretation:

    Aufgrund unvorhersehbarer Umstände kann ein Team das gegnerische Team anfragen, ob die vereinbarte Begegnung verschoben werden kann. Das Anliegen muss plausibel sein – z.B. Ferien, Militär, Ausbildungen, Prüfungen, usw. sind nicht zwingende Gründe.

  3. Kann der Spielbeginn nicht eingehalten werden, sind die Teams grundsätzlich verpflichtet, die Begegnung gleichentags – wenn immer möglich – trotzdem durchzuführen. Die Umstände, welche dazu führen, sind unmittelbar zu kommunizieren.
  4. Die ausreichende Verfügbarkeit von Spieler:innen und Ersatzspieler:innen pro Team wird vorausgesetzt.

Art. 4. Auszeichnungen

  1. Die Siegerin der Playoffs in der NLA ist Schweizer Meister. SB übergibt für die 1. bis 3. platzierten Teams Medaillen.

Art. 5. Bewertung

  1. Die absolvierten Spiele (Einzel, Doppel, Mixed) der NLA/NLB, OL und UL zählen immer für das individuelle Ranking gemäss dem Klassierungs- und Rankingreglement (KRR); vorbehalten bleiben besondere Fälle.
  2. Für Spieler:innen mit einer Lizenz NO Ranking (vgl. Art. 18 Abs. 1) wird kein Ranking von SB  veröffentlicht.

    Interpretation:

    Da SB für Spieler:innen mit einer Lizenz NO Ranking kein Ranking veröffentlicht, sind für diese Spieler:innen keine Einsätze in der OL und UL erlaubt.

Art. 6. Gebühren

  1. Gemäss den Statuten von SB, werden die zu entrichtenden jährlichen Beiträge gemäss «Richtlinien Verbandsbeiträge» vom ZV vorgeschlagen und bei Neuerungen oder Änderungen der Beitragshöhe von der DV verabschiedet.
  2. Die Beträge für Bussen und administrative Gebühren werden vom ZV definiert und verabschiedet. 

Art. 7. Shuttles

  1. Es dürfen nur offizielle Shuttles für die ICM verwendet werden. SB publiziert die zugelassenen Shuttles auf der Webseite.
  2. Das Heim-Team bestimmt die Shuttles.

Art. 8. Spielregeln

  1. Die geltenden «Spielregeln» sind auf der Webseite von SB publiziert.

Kapitel 2 Organisation

Art. 9. Zuständigkeiten

  1. Der Zentralvorstand (ZV) regelt alle notwendigen Belange und trifft Massnahmen, um den geordneten Ablauf des ICM sicherzustellen. Das gültige ICR wird per 31. Juli auf der Webseite von SB publiziert.
  2. Der ZV kann Kommissionen einsetzen, welche die Belange und Anforderungen einzelner Ligen mitbestimmen.
  3. Die Regionalverbände (RV) führen die ICM der UL durch. Die RV können regionale Eigenheiten eigenständig regeln, sofern diese dem gültigen ICR nicht widersprechen.

Art. 10. Anmeldungen und Mutationen

  1. Es gelten alle Teams automatisch für diejenige Liga als angemeldet, für die sie sich in der abgelaufenen ICM qualifiziert haben.
  2. Bei Neumeldungen und Mutationen von Teams sind folgende Termine einzuhalten:
    • Bildung, Änderungen, Auflösung einer Vereinigung bis: 15. Februar
    • Rückzug, freiwilliger Abstieg in der NLA/NLB und OL bis: 15. April
    • Neu-/Abmeldungen in der UL bis: 15. Mai

Art. 11. Infrastruktur

  1. Das Heim-Team ist für die sach- und zeitgerechte Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.
  2. Die Hallenöffnung in der NLA erfolgt mindestens 60 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Begegnung und hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    • Die Hallenhöhe soll mindestens acht Meter (8 m) betragen.
    • Es müssen mindestens zwei Doppelfelder zur Verfügung stehen.
    • Die Abstände pro Spielfeld nach hinten und zu jeder Seite eines Spielfeldes betragen mindestens 1.5 m. Die definierten Zonen sind während den Spielen freizuhalten.
    • Dem Gast-Team steht spätestens 30 Minuten vor dem Beginn der Begegnung mindestens ein Spielfeld zum Einspielen zur Verfügung, auf welchem Spiele der Begegnung ausgetragen werden.
  3. Die Hallenöffnung in der NLB erfolgt mindestens 45 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Begegnung und hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    • Die Hallenhöhe soll mindestens acht Meter (8 m) betragen.
    • Es müssen mindestens zwei Doppelfelder zur Verfügung stehen.
    • Die Abstände pro Spielfeld nach hinten sollen mindestens 1 m zur Wand oder Trennwand bzw. 1.25 m zwischen zwei hintereinanderliegenden Spielfeldern betragen. Der Abstand zu jeder Seite eines Spielfeldes soll mindestens 0.5m betragen. Die definierten Zonen sind während den Spielen freizuhalten.
    • Dem Gast-Team steht spätestens 30 Minuten vor dem Beginn der Begegnung mindestens ein Spielfeld zum Einspielen zur Verfügung, auf welchem Spiele der Begegnung ausgetragen werden.
  4. Die Hallenöffnung in der OL und UL ist mindestens 30 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Begegnung und hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    1. Die Hallenhöhe soll mindestens 6 Meter (6 m) betragen.
    2. Es müssen mindestens 2 Spielfelder (davon mindestens 1 Doppelfeld) zur Verfügung stehen.
    3. Die Abstände pro Spielfeld nach hinten sollen mindestens 1 m zur Wand oder Trennwand bzw. 1.25 m zwischen zwei hintereinanderliegenden Spielfeldern betragen. Der Abstand zu jeder Seite eines Spielfeldes soll mindestens 0.5m betragen.
    4. Dem Gast-Team steht vor dem Beginn der Begegnung mindestens ein Spielfeld zum Einspielen zur Verfügung, auf welchem Spiele der Begegnung ausgetragen werden. Die definierten Zonen sind während den Spielen freizuhalten. Die definierten Zonen sind während den Spielen freizuhalten.
  5. Nicht konforme Wettkampfstätten bedürfen der Eingabe bei SB für NLA, NLB und OL. Für die UL sind die RV zuständig.

Art. 12. Aufteilung der Kosten

  1. Das Heim-Team trägt alle Durchführungskosten der Begegnung. Die Reisespesen und Übernachtungskosten hat das Gast-Team selbst zu tragen.

Art. 13. Resultatmeldungen

  1. Die angesetzten Spiele einer Begegnung sind in der TS vollständig aufzulisten und zählen zur Einsatzbeschränkung (siehe Art. 20 – 23, 32, 45). Die eingetragenen Resultate in der TS müssen korrekt sein und den Tatsachen entsprechen.
  2. Das Heim-Team ist für die fristgerechte Übermittlung der Resultate in der TS verantwortlich.
  3. Alle Teams sind verpflichtet, die eingesetzten Spieler:innen in der TS fortlaufend zu aktualisieren, damit das Heim-Team bei der Resultateingabe alle Spieler:innen direkt hinzufügen kann.

Art. 14. Verhalten bei höherer Gewalt oder besonderer Umstände

  1. Ist die fristgerechte Durchführung einer Begegnung durch höhere Gewalt oder besonderer Umstände (z.B. Stromausfall, Wasserschaden, nicht vorhersehbarer Behinderungen oder Ereignisse im öffentlichen/privaten Verkehr, schwerwiegendem unsportlichem Verhalten) nicht realistisch, ist – wenn immer möglich - durch die beiden Teamverantwortlichen (sowie bei arbitrierten Begegnungen den eingesetzten Schiedsrichter:innen) zu klären, ob ein späterer Beginn der Begegnung oder die Fortführung der Begegnung gleichentags noch möglich (z.B.  Hallenschliessung) und/oder sinnvoll ist. Die Sicherheit der Beteiligten hat dabei stets Vorrang.

    Interpretation:

    Die Begegnung ist – wenn immer möglich – durchzuführen (T+30 bzw. T+60 Minuten). Ist ein beteiligtes Team damit nicht einverstanden, muss sie unter Protest (vgl. Art. 32 Abs. 3 bzw. Art. 45 Abs. 4; Art. 53) spielen und diesen ordnungsgemäss SB einreichen.

  2. Die NEU-Ansetzung gleichentags ist entweder mit minimal T+30 Minuten oder maximal T+60 Minuten zu fixieren. Je nach Festlegung, verschieben sich die organisatorischen Schritte im Ablauf der Begegnung um 30 bzw. 60 Minuten. Bereits vollzogene Aktionen, wie z.B. Team-Aufstellungen, Spielreihenfolge, usw. können innerhalb der neuen Zeitverhältnissen angepasst werden.

    Interpretation:

    Konnte die Begegnung nicht innerhalb T+60 Minuten begonnen werden oder wurde die Begegnung unter Protest ausgetragen, entscheidet SB im Nachgang der Begegnung abschliessend, ob höhere Gewalt oder besondere Umstände vorlagen.

  3. Die Absage oder der Abbruch einer Begegnung muss SB für die NLA, NLB und OL sowie dem zuständigen RV für die UL gleichentags gemeldet werden.
  4. Nicht begonnene oder abgebrochene Begegnungen sind innerhalb zweier (2) Wochen nachzuholen. SB in der NLA, NLB und OL sowie der zuständige RV in der UL können Ausnahmen bewilligen.

Art. 15. Ausführungsbestimmungen und Weisungen

  1. Notwendige Präzisierungen, Ergänzungen und Nachträge zum ICR können bis spätestens 31. Oktober der laufenden Saison gemacht werden.
  2. Nicht geregelte Einzelheiten werden vom ZV im Nachgang beurteilt und abschliessend geregelt.
  3. Der ZV ist berechtigt, bei ausserordentlichen Situationen Ausführungsbestimmungen und Weisungen zu erlassen, die er als notwendig und sinnvoll erachtet.

Art. 16. Umfang der Ligen

  1. Grundsätzlich besteht jede Gruppe aus acht (8) Teams. SB bzw. RV können Ausnahmen festlegen.
LigaTeamsGruppenAufstiegAbstieg
NLA81 1
NLB16212
1. Liga32428
2. Liga648816
3. LigaRVRV16RV
4. LigaRVRVRVRV

Kapitel 3 Teilnahmebedingungen

Art. 17. Vereine und Teams

  1. Der Verein muss Mitglied von SB sein.
  2. Die Vereine melden SB die Teams (vgl. Art. 10), Funktionär:innen, Schiedsrichter:innen (vgl. Art. 35) sowie ihre lizenzierten Spieler:innen und tragen die erforderlichen Angaben inkl. E-Mail-Adresse in der TS ein.
  3. Die Vereine bzw. Spieler:innen sind verpflichtet, die Daten in der TS aktuell zu halten.
  4. Jeder Verein bezeichnet sein(e) Team(s) mit einer fortlaufenden Nummer. Das Team, das in der höchsten Liga spielt, trägt die Nummer 1. Die weiteren Teams werden fortlaufend nummeriert.
  5. Die Position der einzelnen Teams innerhalb einer Gruppe wird in der NLA/NLB durch die Kommission der Nationalliga (NLK) und in den OL durch SB ausgelost oder durch ein geeignetes Verfahren bestimmt. In den UL übernimmt der zuständige RV diese Aufgabe.

Art. 18. Lizenzpflicht für Spieler:innen

  1. Zu den ICM sind nur Spieler:innen zugelassen, welche für die laufende Saison von SB lizenziert
    • und im Ranking von SB (das Ranking wird wöchentlich am Dienstag 12 Uhr aktualisiert) gelistet sind.
    • oder mit einer Lizenz NO Ranking auf den Nominationslisten der NLA/NLB (vgl. Art. 5 Abs. 2; Art. 33 Abs. 1b) aufgeführt sind. Einsätze der Spieler:innen sind nur in der NLA/NLB erlaubt.
  2. Spieler:innen sind nur für den Verein spielberechtigt, für den sie in der TS von SB registriert sind (vgl. Art. 20).
  3. Im Fall einer Lizenz Plus sind die Spieler:innen für den in der TS begünstigten Verein zusätzlich spielberechtigt (vgl. Art. 21).
  4. Gehört der Verein einer Vereinigung an, so sind diese Spieler:innen auch für die Vereinigung spielberechtigt (vgl. Art. 22).
  5. Spieler:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft müssen in der TS mit der rechtsgültigen Staatsbürgerschaft eingetragen sein.
  6. Spieler:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft haben die allgemein gültigen Einreise-, Aufenthalts- und/oder Arbeitsbestimmungen für EU/EFTA -Angehörige oder NICHT EU/EFTA -Angehörige (Drittstaaten) sowie deren Formalitäten einzuhalten. SB ist befugt, Dokumente einzufordern.

Art. 19. Einsätze am gleichen Tag / in gleichen Runden

  1. Im Allgemeinen:

    Begegnungen müssen vollständig beendet sein, bevor Spieler:innen in einer anderen Begegnung eingesetzt werden dürfen. Für die UL können die RV eine eigenständige Regelung treffen, welche jedoch den reibungslosen Ablauf einer Begegnung gewährleisten muss.

  2. Im Speziellen:

    Spieler:innen mit der Lizenz NO Ranking dürfen in der gleichen Runde entweder in der NLA oder in der NLB, aber nicht in beiden Ligen eingesetzt werden. Massgebend ist nicht das Spieldatum sondern die Runde gemäss Spielplan der NLA/NLB.

    Die Runden 1, 9, 10 und 18 der NLB West sind von dieser Regel ausgenommen, da es sich um zusätzliche Runden handelt.

  3. Betroffene Vereine können bei Missachtung dieser Regel bei SB Protest (Art. 53) einlegen. SB führt diesbezüglich keine automatischen Kontrollen durch.
Gemäss Spielplan der NLA/NLB sind folgenden Runden gleichgesetzt mit der Einschränkung belegt:
NLA1234567891011121314
NLB Ost1234567891011121314
NLB West234567811121314151617

Art. 20. Einsatzbeschränkungen

  1. Ein Verein kann die Spieler:innen während der Saison in einem Team seiner Wahl einsetzen (vgl. Art. 21 - 24).
  2. Werden Spieler:innen in verschiedenen Teams eingesetzt, sind zur Beurteilung der Spielberechtigung die Einstufung und Nummerierung des Teams (vgl. Art. 16; Art. 17) sowie die festgelegten Spielzeiten gemäss TS in chronologischer Reihenfolge der Begegnungen (nach Datum und Zeit) massgebend. Dabei gilt:
  3. Allgemeine Einschränkungen
    1. Spieler:innen, welche in einem Disziplinenranking im Level TOP oder A geführt sind, dürfen in der UL nur im 1. Team des Vereins oder derjenigen der Vereinigung eingesetzt werden. Der Level eines Spielers / einer Spielerin wird per 31. Juli für die Hinrunde und per 31. Dezember für die Rückrunde fixiert.
    2. Die RV können auch weitreichendere Regelungen vorsehen. Missachtungen dieser Regel müssen dem zuständigen RV gemeldet werden.
    3. Spieler:innen, welche in der OL und/oder UL eingesetzt werden, verlieren die Spielberechtigung für das tiefer eingestufte Team, wenn sie in acht (8) einzelnen Spielen (Einzel/Doppel/Mixed) in einer oder mehreren höher eingestuften Teams in der TS (Resultatmeldung) eingetragen sind (vgl. Art. 17 Abs. 4).
    4. Spieler:innen, welche in der NLA und/oder NLB eingesetzt werden, verlieren die Spielberechtigung für das tiefer eingestufte Team bereits, wenn sie in sechs (6) einzelnen Spielen (Einzel/Doppel/Mixed) in der NLA und/oder NLB in der TS (Resultatmeldung) eingetragen sind (vgl. Art. 17 Abs. 4). 
  4. Spezielle Einschränkungen

    1. Spieler:innen, welche in der OL und/oder UL eingesetzt werden, dürfen bis am Fixdatum per 2. November in maximal fünf (5) Begegnungen gemäss Spielplan eingesetzt werden.
    2. Sobald Spieler:innen im gleichen Team der NLA/NLB in drei (3) Begegnungen eingesetzt sind, dürfen diese bis zum Fixdatum per 2. November insgesamt nur in so vielen Begegnungen eingesetzt sein, als Anzahl Begegnungen für dieses Team gemäss Spielplan vorgesehen sind.

    Für Spieler:innen, die in der Rückrunde neu auf den Nominationslisten der NLA/NLB aufgeführt sind, gilt diese Einschränkung ebenfalls. Hier ist das Fixdatum per 1. März massgebend.

Art. 21. Lizenz Plus

  1. Ein Verein (Stammverein) kann seine lizenzierten Spieler:innen zusätzlich anderen Vereinen mit einer Lizenz Plus ausleihen. Spieler:innen bleiben in ihrem Stammverein in der laufenden Saison vollumfänglich im Rahmen der Einsatzbeschränkungen (vgl. Art. 19-20) spielberechtigt.
  2. Einsätze mit Lizenz Plus sind nur in höheren Ligen als dem höchsten im Stammverein bzw. dem höchsten Vereinigungsteam (wenn der Stammverein einer Vereinigung angehört) zulässig. Der begünstigte Verein kann die Einsätze frei wählen - unabhängig der Einsatzbeschränkungen (vgl. Art. 20).
  3. Stammvereine, welche nur Teams in der 4. Liga haben, können sich gegenseitig Spieler:innen mit einer Lizenz Plus ausleihen.
  4. Eine Lizenz Plus kann nur für einen begünstigen Verein gelöst werden und ist nachträglich nicht auf einen anderen Verein übertragbar. Ausnahme: die Spieler:innen können nachweisen, dass sie beim begünstigten Verein noch keinen Einsatz geleistet haben.
  5. Der begünstigte Verein darf pro Saison maximal für drei (3) Damen und vier (4) Herren eine Lizenz Plus lösen. Kann der begünstigte Verein nachweisen, dass Spieler:innen mit einer Lizenz Plus noch nicht eingesetzt wurden, kann er diese mit anderen ersetzen.
  6. Pro Spieltag (= 1x pro Kalendertag), darf ein Spieler/eine Spielerin entweder beim Stammverein bzw. bei der Vereinigung oder beim begünstigen Verein eingesetzt werden. Der begünstigte Verein ist für die Einhaltung verantwortlich.
  7. Pro Begegnung dürfen in einem Team maximal zwei (2) Spieler:innen mit einer Lizenz Plus eingesetzt werden.
  8. Sobald ein Spieler/eine Spielerin beim begünstigten Verein in der regulären Saison acht (8) Spiele (Einzel/Doppel/Mixed) absolviert hat, erlischt die Spielberechtigung der Lizenz Plus für die reguläre Saison.
  9. Eine Lizenz Plus kann bis zum 31. Dezember der laufenden Saison bei der Geschäftsstelle von SB unter Angabe des begünstigten Vereins beantragt werden. Die Teilnahme am ICM der NLA/NLB ist speziell geregelt (vgl. Art. 36).
  10. Die gelöste Lizenz Plus ist nur für die laufende Saison gültig.

Art. 22. Vereinigungen

  1. Verschiedene Vereine eines RV können maximal drei (3) gemeinsame Teams bilden, um den besten Spieler:innen das Spielen in einer Liga zu ermöglichen, ohne den Verein zu wechseln.
  2. Ausnahmen bezüglich der Anzahl gemeinsamer Teams können vom ZV befristet bewilligt werden. SB führt eine Liste der erteilten Ausnahmen.
  3. Die Namensgebung ist so zu wählen, dass die Region oder die beteiligten Vereine klar erkennbar sind.
  4. Die Bildung einer neuen Vereinigung muss bis am 15. Februar mit dem offiziellen Formular bei SB beantragt werden. Bis zum 15. März entscheidet der ZV in Absprache mit dem zuständigen RV über die Zulassung.
  5. Die Vereinigung bestimmt einen federführenden Verein, welcher die Vereinigung gegenüber SB und dem zuständigen RV vertritt.
  6. Die gemeinsamen Teams sind immer die am höchsteingestuften Teams der beteiligten Vereine. In der Folge sind Veränderungen durch Auf-/Abstiege oder Rückzüge zu berücksichtigen.
  7. Änderungen für die folgende Saison bezüglich der Zusammensetzung der beteiligten Vereine bzw. der Anzahl Teams müssen bis am 15. Februar an SB gemeldet werden.
  8. Die Auflösung der Vereinigung muss SB bis am 15. Februar mitgeteilt werden. Die gemeinsamen Teams werden den beteiligten Vereinen zugeordnet. Ausnahmen können vom ZV bewilligt werden.
  9. Bei einer Auflösung der Vereinigung oder Austritten von einzelnen Vereinen dürfen die involvierten Vereine in den folgenden zwei (2) Saisons weder eine neue Vereinigung gründen noch einer anderen beitreten.
  10. Der ZV ist befugt in begründeten Fällen Vereinigungen aufzulösen.

Art. 23. Vereinswechsel

  1. Ein Vereinswechsel in der laufenden Saison ist für Spieler:innen bis zum 31. Dezember jederzeit möglich.
  2. Für den Wechsel ist die schriftliche Mitteilung des bisherigen Vereins an SB notwendig.
  3. Verweigert der bisherige Verein die Zustimmung, muss dies nachvollziehbar und verhältnismässig sein. Bei Streitigkeiten entscheidet SB endgültig.
  4. Der Vereinswechsel und die damit verbundene Spielberechtigung für den neuen Verein wird erst mit der Mutation in der TS vollzogen. Die Teilnahme am ICM der NLA/NLB ist speziell geregelt (vgl. Art. 36).
  5. Die Einsatzbeschränkungen (vgl. Art. 20) für bereits absolvierte Spiele bleiben für den neuen Verein bestehen.
  6. Wechseln Spieler:innen zur Rückrunde den Verein, dessen höchst eingestuftes Team in einer tieferen Liga spielt als der bisherige Verein bzw. Vereinigung und haben in der Hinrunde bereits mehr als 7 Spiele in höheren Ligen absolviert, dürfen diese Spieler:innen nur im höchst eingestuften Team des neuen Vereins bzw. Vereinigung in der Rückrunde eingesetzt werden (vgl. Art.20).
  7. Wechseln Spieler:innen mit einer Lizenz Plus zu einem höher eingestuften Stammverein bzw. Vereinigung, so müssen die künftigen Einsätze beim begünstigen Verein in höheren Ligen als der höchsten des neuen Stammvereins bzw. Vereinigung sein. Ansonsten erlischt die Spielberechtigung einer bestehenden Lizenz Plus. Wechseln Spieler:innen zu einem tiefer eingestuften Stammverein bzw. Vereinigung, so müssen die Einsätze beim begünstigten Verein in höheren Ligen als der höchsten bisheriger Stammvereine bzw.  Vereinigungen sein (vgl. Art. 21).

Art. 24. Neumeldungen und Nachmeldungen

  1. Neu gemeldete Spieler:innen aus dem In- und Ausland können in den OL der laufenden Saison teilnehmen, wenn diese bis zum 31. Dezember in der TS erfasst sind. Die Teilnahme am ICM der NLA/NLB ist speziell geregelt (vgl. Art. 36).
  2. Nachmeldungen für bereits bei SB registrierte Vereinsmitglieder:innen «ohne Lizenz» in den OL sind bis zum 28. Februar der laufenden Saison möglich. Nachmeldungen müssen schriftlich bei SB beantragt werden.
  3. Neu- und Nachmeldungen sind in den UL jederzeit möglich. Nachmeldungen müssen schriftlich bei SB beantragt werden. 

Teil 2

Kapitel 4 Ergänzende Bestimmungen für die OL und UL

Art. 25. Ablauf der Saison

  1. Der zeitliche Ablauf der Saison wird von SB mit der Aktion 15. Mai vorgegeben und auf der Webseite publiziert.
  2. SB nimmt die Teamzuteilungen für die OL in Absprache mit den RV vor. Geographische Kriterien werden berücksichtigt.
  3. Der jeweilige RV nimmt die Teamzuteilungen für die UL vor.
  4. SB gibt die Gruppeneinteilungen mit dem Spielplan bis 20. Juni bekannt.
  5. Die Eingabe der Spieldaten auf der Webseite von SB durch die Heim-Teams gilt als Einladung für die Gast-Teams und muss bis am 31. August abgeschlossen sein.
  6. Die Ansetzung der zugewiesenen Begegnungen muss innerhalb der dafür festgelegten Zeitperioden (siehe Spielplan) erfolgen:

    Hinrunde Teil 1: Runden 1 bis 4 vom 07. September bis 02. November (Fixdatum)

    Hinrunde Teil 2: Runden 5 bis 7 vom 03. November bis 21. Dezember (Fixdatum)

    Rückrunde Teil 1:  Runden 8 bis 11 vom 05. Januar bis 24. Februar (Fixdatum)

    Rückrunde Teil 2: Runden 12 bis 14 vom 18. Februar bis 15. April (Fixdatum)

    Auf- und Abstiegsspiele: bis 07. Mai.

Art. 26. Gruppeneinteilungen

  1. Spielen mehrere Teams eines Vereins in der gleichen Liga, so werden sie aufgrund der Nummerierung eingestuft, z.B. Team 3 ist höher eingestuft als Team 4. (vgl. Art. 17).
  2. In der OL darf in jeder Gruppe höchstens ein Team pro Verein bzw. Vereinigung vertreten sein. In der UL kann der zuständige RV eine eigene Vorgehensweise beschliessen.

Art. 27. Rückzug, freiwilliger Abstieg und Zwangsabstieg

  1. Der Rückzug oder freiwillige Abstieg eines Teams in der OL muss SB bis am 15. April gemeldet werden. In der UL kann der zuständige RV eine eigene Vorgehensweise beschliessen.
  2. Ein Zwangsabstieg bzw. eine Anpassung der Gruppeneinteilung eines Teams ist erforderlich, wenn in der OL in einer Gruppe ein Verein bzw. Vereinigung in der folgenden Saison mehrfach vertreten wäre. In der UL kann der zuständige RV eine eigene Vorgehensweise beschliessen.

Art. 28. Modus

  1. Jedes Team spielt innerhalb der Gruppe gegen jedes andere Team je ein Hin- und ein Rückspiel.

Art. 29. Auf- und Abstieg

  1. In Begegnungen um den Auf- bzw. Abstieg gelten zusätzliche Einsatzbeschränkungen (siehe Art. 20). Es sind nur Spieler:innen zugelassen,
    1. welche bereits während der Saison im IC eingesetzt wurden und
    2. welche in diesem Team mehr eingesetzt wurden als in höher eingestuften Teams.
  2. 1. Liga - NLB
    1. Die erstplatzierten Teams der 1. Liga tragen je ein Aufstiegsspiel bestehend aus einem Hin- und Rückspiel aus. Es spielt der Sieger der Gruppe 101 gegen den Sieger der Gruppe 102 und der Sieger der Gruppe 103 gegen den Sieger der Gruppe 104. Die Teams, die mehr Punkte am Ende der regulären Saison erzielt haben, spielen das Rückspiel zu Hause. Die Gewinner der beiden Aufstiegsspiele steigen in die NLB auf.
    2. Gruppe 101 und 102
    3. Ist ein Gruppensieger nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet freiwillig auf den Aufstieg, rückt das zweitplatzierte Team dieser Gruppe an seine Stelle. Kann/will diese auch nicht aufsteigen, steigt der andere Gruppensieger bzw. Gruppenzweiter direkt auf, wenn diese entsprechend aufstiegsberechtigt sind. 

      Verzichten alle vier Teams oder sind alle vier Teams nicht aufstiegsberechtigt, steigt der Letztplatzierte der NLB-Westgruppe nicht ab.

    4. Gruppe 103 und 104 

      Ist ein Gruppensieger nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet freiwillig auf den Aufstieg, rückt das zweitplatzierte Team dieser Gruppe an seine Stelle. Kann/will diese auch nicht aufsteigen, steigt der andere Gruppensieger bzw. Gruppenzweiter direkt auf, wenn diese entsprechend aufstiegsberechtigt sind. 

      Verzichten alle vier Teams oder sind alle vier Teams nicht aufstiegsberechtigt, steigt der Letztplatzierte der NLB-Ostgruppe nicht ab. 

    5. Die beiden letztplatzierten Teams jeder Gruppe steigen direkt in die 2. Liga ab.
    6. Bei einem Rückzug oder freiwilligen Abstieg eines 1. Liga Teams entfällt der Abstieg des Vorletztplatzierten der entsprechenden Gruppe.
  3. 2. Liga
    1. Alle Gruppensieger steigen in die 1. Liga auf.
    2. Die beiden letztplatzierten Teams jeder Gruppe steigen direkt in die 3. Liga ab.
    3. Ist ein Gruppensieger nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet freiwillig auf den Aufstieg, rückt das zweitplatzierte Team dieser Gruppe an seine Stelle. Kann/will diese auch nicht aufsteigen, entscheidet SB über das weitere Vorgehen.
    4. Bei einem Rückzug oder freiwilligen Abstieg eines 2. Liga Teams entfällt der Abstieg des Vorletztplatzierten der entsprechenden Gruppe.
  4. Auf-/Abstieg 3. und 4. Liga
    1. Sechzehn Teams aus der 3. Liga steigen in die 2. Liga auf. Die Anzahl aufstiegsberechtigter Teams wird aufgrund des Aufstiegsschlüssel pro RV festgelegt. Der Aufstiegsschlüssel wird auf der Webseite von SB publiziert.
    2. Der Auf- und Abstiegsmodus innerhalb der UL wird vom zuständigen RV festgelegt.
  5. Spieler:innen mit Lizenz Plus (vgl. Art. 21) dürfen in Auf-/Abstiegsspielen eingesetzt werden,
    • sofern diese in der regulären Saison mindestens zwei (2) Spiele beim begünstigten Verein absolviert haben.
    • auch wenn diese bereits acht (8) Spiele in der regulären Saison beim begünstigten Verein absolviert haben.

Art. 30. Spieldaten

  1. Das vorgegebene Fixdatum gilt jeweils als letztmögliches Austragungsdatum der zugewiesenen Begegnungen gemäss Spielplan.
  2. Die Ansetzung der zugewiesenen Begegnungen ausserhalb der Zeitperioden (vgl. Art. 25) ist nicht erlaubt bzw. muss durch SB in der OL und des zuständigen RV in der UL bewilligt werden.
  3. Begegnungen der Rückrunde dürfen nicht bereits in der Hinrunde angesetzt werden.

Art. 31. Spielverschiebungen

  1. Die Verschiebung einer Begegnung nach dem 31. August (vgl. Art. 25 Abs. 5) ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Das Team, welches eine Begegnung verschieben will, hat dies dem gegnerischen Team begründet und zeitnah mitzuteilen. Das gegnerische Team hat das Verschiebungsbegehren innert nützlicher Frist zu beantworten.

    Interpretation

    Ein Team bittet vier (4) Wochen vor dem Austragungsdatum um die Verschiebung der Begegnung. Das gegnerische Team beantwortet die Anfrage innerhalb fünf (5) Arbeitstagen.

  2. Das Verschiebedatum muss innerhalb der gleichen Zeitperiode (vgl. Art. 25 Abs. 6) angesetzt werden. SB in der OL und der zuständige RV in der UL können Ausnahmen bewilligen.
  3. Die Verschiebung gilt als vereinbart, wenn
    1. die schriftliche Zustimmung (Mailverkehr) beider Teams vorliegt.
    2. der Eintrag in der TS geändert ist.
  4. Gibt es keine Einigung, ist ein Verschiebungsgesuch mit Begründung spätestens fünf (5) Arbeitstage vor dem Austragungsdatum an SB in der OL oder an den zuständigen RV in der UL zu stellen. SB bzw. der zuständige RV beurteilt das Gesuch und entscheidet endgültig.
  5. Bei Missachtung dieser Vorgehensweise gilt ein eingetragenes Datum in der TS als nicht vereinbart und das fehlbare Team wird sanktioniert.

Art. 32. Wettkampfbestimmungen

  1. Disziplinen + Pausen
    1. Pro Begegnung werden drei (3) Herreneinzel, ein (1) Dameneinzel, ein (1) Herrendoppel, ein (1) Damendoppel und ein (1) gemischtes Doppel gespielt.
    2. Pro Begegnung dürfen Spieler:innen maximal in zwei (2) Disziplinen spielen und pro Disziplin nur ein (1) Spiel austragen.
    3. Die Aufstellung für die drei (3) Herreneinzel erfolgt nach der Rangierung des dynamischen Rankings am Austragungstag (der/die höchstklassierte Spieler:in spielt das HE1 usw.). Das Ranking ist online auf der Webseite von SB verfügbar und wird wöchentlich am Dienstag 12 Uhr aktualisiert.
    4. Spieler:innen haben zwischen zwei (2) Spielen Anrecht auf 15 Minuten Pause.
  2. Reihenfolge

    Das Heim-Team legt die Reihenfolge der einzelnen Spiele fest. Klar ersichtliche Unterbrüche sind zu vermeiden.

  3. Spielpflicht
    1. Es müssen grundsätzlich alle Spiele einer Begegnung gespielt werden, auch wenn die Begegnung bereits entschieden ist oder die Begegnung unter «Protest» (vgl. Art. 53) durchgeführt wird.
    2. Ausnahmen von dieser Spielpflicht müssen im ICR ausdrücklich vorgesehen sein (vgl. Art. 32 Abs. 6, 9).
  4. Punktewertung

    Die erzielten Punkte pro Begegnung werden wie folgt verteilt:

    • Siege: 7:0 und 6:1 = 3 Punkte
    • Siege: 5:2 und 4:3 = 2 Punkte
    • Niederlagen: 3:4 und 2:5 = 1 Punkt
    • Niederlagen: 1:6 und 0:7 = 0 Punkt
  5. Vollständige Präsenz
    1. Ein Team besteht aus mindestens drei (3) Herren und zwei (2) Damen.
    2. Die beiden Teams müssen 15 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Begegnung vollzählig anwesend Die eingesetzten Spieler:innen müssen spielberechtigt (vgl. Kapital 3) und einsatzfähig sein.
    3. Ist die vollständige Präsenz nicht gewährleistet, muss das betroffene Team das gegnerische Team darüber zeitnah informieren (vgl. Art. 14). Ist die vollständige Präsenz innerhalb T+15 Minuten erfüllt, ist die Begegnung ordnungsgemäss durchzuführen.
    4. Anwesende Ersatzspieler:innen können vor der Begegnung anstelle vorgesehener Spieler:innen treten. Ändert sich dadurch die Setzung im Herreneinzel ist diese zwingend anzupassen (vgl. Art. 32 Abs. 1).
  6. Unvollständige Präsenz
    1. Tritt ein Team mit einem Spieler oder einer Spielerin weniger zur Begegnung an, muss sie das gegnerische Team zeitnah benachrichtigen. Es gehen zwei (2) Spiele w.o. verloren:
      1. fehlt eine (1) Dame: gehen das DD plus das DE oder das XD
      2. fehlt ein (1) Herr: gehen das HE3 plus ein weiteres Spiel (HE2 oder HD oder XD) w.o. verloren.
    2. Das Team, welches vollzählig antritt, kann die w.o. Spiele bestimmen. Fehlt bei beiden Teams ein Spieler oder eine Spielerin, werden die w.o. Spiele durch die Teamverantwortlichen mittels Losentscheid bestimmt.
    3. Die nicht ausgetragenen Spiele sind in der TS zu Gunsten des entsprechenden Teams ohne Nennung von Spieler:innen einzutragen.
    4. Tritt ein Team während der laufenden Saison in mehr als drei (3) Begegnungen nicht vollzählig an, verliert sie eine allfällige Aufstiegsberechtigung.
    5. In der UL kann der zuständige RV eine eigene Regelung bezüglich «nicht vollzählig antretende Teams» anwenden.
  7. Nicht Angetreten
    1. Tritt ein Team nicht an oder fehlen mehrere Spieler:innen so gilt die Begegnung als «Nicht Angetreten» (vgl. Art. 14).
    2. In der UL kann der zuständige RV eine eigene Regelung bezüglich «nicht vollständig antretende Teams» anwenden.
  8. Disqualifikation

    Teams, welche nach zwei (2) w.o. Niederlagen bei einer weiteren Begegnung eine dritte (3.) w.o. Niederlage verursachen, werden disqualifiziert und auf den letzten Tabellenplatz gesetzt. Die bereits ausgetragenen Begegnungen werden als w.o. Niederlagen gewertet.

  9. Verletzungen
    1. Pro Begegnung kann max. ein Spieler und/oder eine Spielerin ersetzt werden.
    2. Verletzt sich ein Spieler/eine Spielerin beim Aufwärmen vor dem offiziellen Beginn der Begegnung kann dieser Spieler/diese Spielerin ersetzt werden. Ändert sich dadurch die Setzung im Herreneinzel ist diese zwingend anzupassen (vgl. Art. 32 Abs. 1).   
    3. Verletzt sich ein Spieler/eine Spielerin in seinem/ihrem 1. Spiel und kann dieses nicht mehr zu Ende spielen, kann dieser Spieler/diese Spielerin für sein/ihr 2. noch nicht begonnenes Spiel ersetzt werden. Die Setzung (vgl. Art. 32 Abs 1.) im Herreneinzel ist nicht mehr einzuhalten.
    4. Hat ein Spieler/eine Spielerin sein/ihr 1. Spiel zu Ende gespielt und kann zu seinem/ihrem 2. Spiel nicht mehr antreten, geht das 2. Spiel w.o. verloren.
  10. Resultatmeldungen
    1. Nach jeder Begegnung muss das ausgefüllte Matchblatt von beiden Teams unterzeichnet werden. Das Heim-Team muss die Übermittlung der Resultate innerhalb 24 Stunden (spätestens am nächsten Tag) in der TS vornehmen.
    2. Nicht durchgeführte oder abgebrochene Spiele/Begegnungen müssen in der TS als solche erkennbar sein.
  11. Wertung der Begegnungen am Saisonende

    Bei Punkte-Gleichstand am Ende der regulären Saison entscheidet zuerst die bessere Spieldifferenz, dann die bessere Satzdifferenz, dann die bessere Punktedifferenz und am Schluss die Direktbegegnungen. Dies gilt auch bei allfälligen Auf- und Abstiegsspielen (mit Hin- und Rückspielen).

 

Kapitel 5 Ergänzende Bestimmungen für die NLA und NLB

Art. 33. Spieler:innen

  1. Die Teilnahme von Spieler:innen mit ausländischer Nationalität ist wie folgt geregelt:
    1. Der Ausländerstatus ist auf Basis der BWF Regeln definiert.
    2. Spieler:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, welche zum Zeitpunkt des Einreichens der Nominationslisten nicht in der Schweiz wohnhaft sind und keine Bewilligung als Grenzgänger:in besitzen, werden in der TS mit der Lizenz NO Ranking (vgl. Art. 5 Abs. 2) geführt.
    3. Spieler:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft werden als «Schweizer:innen» qualifiziert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
      • Die Person hält sich seit mindestens drei (3) Jahren permanent in der Schweiz auf (wohnhaft während mindestens 10 Monaten pro Kalenderjahr) oder besitzt seit mindestens drei (3) Jahren die Bewilligung als Grenzgänger (oder erfüllt die Bedingung kumuliert).
      • Die Person ist seit mindestens drei (3) Jahren permanent Mitglied in einem Schweizer Badminton Verein.
      • Die Person ist seit mindestens drei (3) Jahren fortlaufend bei SB lizenziert.
      • Die Person hat seit mindestens drei (3) Jahren nicht mehr für ein anderes Land an internationalen Turnieren oder repräsentativen Anlässen (Definition «representative Events» gemäss BWF Competition Rule 5.1, Art. 6) teilgenommen.
  2. Teams, welche Spieler:innen mit ausländischer Nationalität als «Schweizer:innen» auf der Nominationsliste qualifizieren möchten, müssen SB zusammen mit der Eingabe der Nominationslisten (vgl. Art. 36 Abs. 1) einen Antrag «Zulassung als Schweizer Spieler:in in der NL» mit den notwendigen Dokumenten (digitale Version genügt) einreichen. Die Änderung als «Schweizer:in zugelassen» tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung von SB in Kraft. In allen übrigen Fällen ist der Spieler/die Spielerin nicht als «Schweizer:in» für die folgende Spielzeit (Hin- bzw. Rückrunde) qualifiziert. 

    Eine erteilte Zulassung als «Schweizer:in» muss durch SB durchgängig bestätigt sein, d.h. Teams müssen durch das Einreichen der notwendigen Dokumente den Status als «Schweizer:in» wiederkehrend bestätigen lassen.

  3. Spieler:innen aus Drittstatten (nicht EU/EFTA Angehörige) benötigen eine Bewilligung bzw. Meldebestätigung (digitale Version genügt), die spätestens fünf (5) Arbeitstage vor dem Einsatz bei SB eingereicht sein muss (z.B. bei einer Begegnung am Samstag muss die Meldung bis spätestens am Montag, 23:59 Uhr zuvor erfolgen).
  4. Verspätetes oder NICHT Einreichen der geforderten Dokumente hat Sanktionen und eine Busse zur Folge.

Art. 34. Einsatzbeschränkungen

  1. Bei Auf-/Abstiegsspielen sowie Play-off Begegnungen dürfen Spieler:innen mit ausländischer Nationalität nur eingesetzt werden, wenn sie während der regulären Saison in mindestens sechs (6) Begegnungen des qualifizierten Teams eingesetzt wurden.
  2. Bei Auf-/Abstiegsspielen sowie Play-off Begegnungen dürfen Schweizer Spieler:innen mit Lizenz Plus eingesetzt werden:
    1. sofern diese in der regulären Saison mindestens zwei (2) Spiele beim begünstigten Verein absolviert haben.
    2. auch wenn diese bereits acht (8) Spiele in der regulären Saison beim begünstigten Verein absolviert haben.

Art. 35. Ablauf der Saison

  1. SB nimmt die Teamzuteilungen für die NLB vor. Geographische Kriterien werden berücksichtigt.
  2. SB gibt den Spielplan, die Fixdaten und die Gruppeneinteilungen bis 30. April bekannt.
    1. Mit der Aktion 15. Juni melden die NLA-Teams drei (3) Schiedrichter:innen und die NLB-Teams ein (1) Schiedsrichter oder eine (1) Schiedsrichterin.
    2. Zum Kontingent der Schiedsrichter:innen zählen auch Personen, die sich zur Ausbildung bei der Badminton Schiedsrichter Vereinigung Schweiz (BSVS/ASAB) angemeldet haben.
  3. Die Eingabe der Spieldaten auf der Webseite von SB durch die Heim-Teams gilt als Einladung für die Gast-Teams und muss bis am 31. Juli abgeschlossen sein.
  4. Die Begegnungen sind eingeteilt in:
    • Hin- und Rückrunde der regulären Saison
    • Aufstiegsspiele in der NLB
    • Playoff Halbfinals der NLA
    • Playoff Final der NLA

Art. 36. Transferperiode und Nominationslisten

  1. Die Transferperiode der laufenden Saison endet
    • für die Hinrunde am 15. August mit gleichzeitiger Abgabe der vollständigen Nominationsliste an SB.
    • für die Rückrunde am 15. Dezember mit gleichzeitiger Abgabe der vollständigen Nominationsliste an SB.
  2. Sämtliche Spieler:innen, welche zum Einsatz gelangen können, müssen am Ende der jeweiligen Transferperiode in der TS erfasst sein.
  3. Die Nominationsliste beinhaltet das Fixranking für die Reihenfolge im Herreneinzel und doppel sowie die Namensliste der Damen.
  4. Ist die Vereinigung mit den dazugehörigen Vereinen in beiden Ligen mit je einem Team vertreten, gilt die Nominationsliste für beide Teams.
  5. SB erteilt die Vorgaben für die Nominationslisten, u.a.:
    1. Alle Spieler:innnen mit ausländischer Nationalität müssen auf der Nominationsliste als solche erkennbar sein (vgl. Art. 18 Abs. 5).
    2. Bei Spieler:innen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, welche als «Schweizer:innen» qualifiziert sind, muss auf der Nominationsliste der aktuell gültige Ausländerstatus (amtliche Bezeichnung) aufgeführt sein.
  6. SB ist befugt die Einstufung als “Schweizer:innen” aufzuheben.
  7. Es dürfen nur Spieler:innen eingesetzt werden, welche auf den Nominationslisten eingetragen sind. Die gültigen Nominationslisten werden auf der Webseite von SB publiziert.

Art. 37. Fixranking

  1. Die Spieler:innen sind in den Nominationslisten anhand ihres BWF bzw. SB Rankings aufzulisten.
  2. Als Referenzwerte gelten die Disziplinenrankings der Kalenderwochen 32 (August) bzw. 49 (Dezember). Dabei gilt die folgende Reihenfolge:
    1. Disziplinenranking des BWF (im Herreneinzel bis Rang 200; im Herrendoppel bis Rang 100)
    2. Spieler:innen mit einer Lizenz NO Ranking
    3. Disziplinenranking von SB
  3. Vereine,
    1. welche Spieler:innen mit ausländischer Nationalität mit (exkl. Abs. 2) oder ohne BWF Ranking neu melden, müssen SB einen Antrag mit begründeter Einstufung zustellen.
    2. welche die Reihenfolge auf den Nominationslisten ändern wollen, können die Position der Spieler:innen um eine Position (z.B. von Pos. 8 auf Pos. 7) ändern, wenn die Spieler:innen
      1. dem gleichen Einstufungskriterium entsprechen – Gleiches mit Gleichem (siehe Abs. 2)
      2. sich im BWF bzw. SB Disziplinenrankings innerhalb 10 Rängen bewegen (z.B. BWF HE zwischen 99 / 108 oder SB – HE zwischen 22 / 31).
  4. SB kontrolliert die eingereichten Nominationslisten. SB beurteilt Anträge und stuft Spieler:innen abschliessend ein. Die veröffentlichten Nominationslisten sind verbindlich.

Art. 38. Gruppeneinteilungen

  1. In jeder Liga darf nur ein (1) Verein bzw. Vereinigung vertreten sein.

Art. 39. Rückzug, freiwilliger Abstieg und Zwangsabstieg

  1. Der Rückzug oder freiwillige Abstieg eines Teams muss SB bis am 15. April begründet gemeldet werden.
  2. Wenn ein Team eines Vereins bzw. Vereinigung freiwillig absteigt, kann diese auf die folgende Saison nicht wieder aufsteigen.
  3. Ein Zwangsabstieg eines Teams ist erforderlich, wenn in der NLB ein Verein bzw. Vereinigung in der folgenden Saison mehrfach vertreten wäre.

Art. 40. Modus

  1. In der regulären Saison spielt jedes Team innerhalb der Gruppe gegen jedes andere Team je ein Hin- und ein Rückspiel.
  2. Die vier (4) erstplatzierten Teams der regulären Saison in der NLA qualifizieren sich für die Playoff Halbfinals und die beiden siegreichen Teams der Halbfinals bestreiten den Playoff Final.

    Halbfinal A = Ranglisten 1.er vs. Ranglisten 4.er

    Halbfinal B = Ranglisten 2.er vs. Ranglisten 3.er

    Final = Sieger Halbfinal A vs. Sieger Halbfinal B

  3. Die Serie besteht jeweils aus einem Hin- und einem Rückspiel. Das Team, welches in der regulären Saison besser platziert war, tritt jeweils zuerst auswärts an.
  4. Unmittelbar nach Ende der regulären Saison sind die Teams, welche an den Playoffs teilnehmen, verpflichtet, die Austragungstermine (Uhrzeit und Ort) SB sowie der BSVS/ASAB zu melden.

Art. 41. Auf- und Abstieg

  1. NLA – NLB
    1. Der Letztplatzierte der regulären Saison in der NLA steigt in die NLB ab.
    2. Die beiden Sieger der NLB Ost und West tragen ein Hin- und Rückspiel um den Aufstieg in die NLA aus. Das Team mit der höheren Punktezahl in der regulären Saison tritt zuerst auswärts an. Die Begegnungen werden durch einen Referee arbitriert und der Einsatz von Linienrichter:innen ist obligatorisch.
    3. Ist der Gruppensieger der NLB Ost bzw. West nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet freiwillig auf den Aufstieg, rückt das zweitplatzierte Team dieser Gruppe an seine Stelle. Kann oder will dieses Team auch nicht aufsteigen, steigt der andere Gruppensieger bzw. Gruppenzweite direkt auf, wenn dieser aufstiegsberechtigt ist.
    4. Verzichten alle vier Teams oder sind alle vier Teams nicht aufstiegsberechtigt steigt in der NLA kein Team ab.
    5. Der Verzicht auf den Aufstieg ist innert Wochenfrist nach Abschluss der regulären Saison SB mitzuteilen.
    6. Bei einem Rückzug oder freiwilligen Abstieg in der NLA steigt kein Team ab.
  2. NLB – 1. Liga
    1. Die letztplatzierten Teams der NLB Ost und West steigen in die 1. Liga ab.
    2. Bei einem Rückzug, freiwilligen Abstieg oder Zwangsabstieg eines Teams in der NLB, die nicht zugleich Tabellenletzter ist, tragen die beiden Letztplatzierten der NLB Ost und West ein Hin- und Rückspiel um den Abstieg in die 1. Liga aus. Das Team mit der höheren Punktezahl in der regulären Saison tritt zuerst auswärts an.
    3. Bei einem Rückzug, freiwilligen Abstieg oder Zwangsabstieg von mehr als einem Team in der NLB, die nicht zugleich Tabellenletzter ist, entscheidet SB über das weitere Vorgehen.
    4. Die Vorgehensweise beim Aufstieg von der 1. Liga in die NLB ist im Kapitel 4 beschrieben (vgl. Art. 29).

Art. 42. Spieldaten

  1. Die Begegnungen sind gemäss den Fixdaten auszutragen. Begegnungen können auch in der Woche (Montag bis Freitag) vor dem Fixdatum angesetzt werden. SB kann Ausnahmen bewilligen.

Art. 43. Spielverschiebungen

  1. Eine nachträgliche Verschiebung einer Begegnung nach dem 31. Juli (vgl. Art. 35 Abs. 3) ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Das Team, welches eine Begegnung verschieben will, hat dies dem gegnerischen Team begründet und zeitnah mitzuteilen. Das gegnerische Team hat das Verschiebungsbegehren innert nützlicher Frist zu beantworten.

    Interpretation

    Ein Team bittet vier (4) Wochen vor dem Austragungsdatum um die Verschiebung der Begegnung. Das gegnerische Team beantwortet die Anfrage innerhalb fünf (5) Arbeitstagen.

  2. Die Verschiebung gilt als vereinbart, wenn
    1. die schriftliche Zustimmung (Mailverkehr) beider Vereine vorliegt.
    2. SB der vereinbarten Verschiebung zustimmt.
    3. der Eintrag in der TS geändert ist.
  3. Bei Missachtung dieser Vorgehensweise gilt ein eingetragenes Datum in der TS als nicht vereinbart und das fehlbare Team wird sanktioniert.

Art. 44. Spielzeiten

  1. Begegnungen am Wochenende dürfen wie folgt angesetzt werden:
    1. am Samstag zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr
    2. am Sonntag zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr
  2. Begegnungen der letzten Runde in der NLA müssen gleichzeitig um 14:00 Uhr beginnen.

Art. 45. Wettkampfbestimmungen

  1. Disziplinen + Pausen
    1. Pro Begegnung werden drei (3) Herreneinzel, ein (1) Dameneinzel, zwei (2) Herrendoppel, ein (1) Damendoppel und ein (1) gemischtes Doppel gespielt.
    2. Pro Begegnung dürfen Spieler:innen maximal in zwei (2) Disziplinen spielen und pro Disziplin nur ein (1) Spiel austragen.
    3. Pro Begegnung müssen sieben (7) Spiele durch «Schweizer» Spieler:innen (vgl. Art. 33) bestritten werden; in den Doppeldisziplinen genügt ein «Schweizer» Spieler oder eine «Schweizer» Spielerin von Beiden. Die Nominationslisten geben darüber Auskunft.
    4. Die Aufstellung für die drei (3) Herreneinzel erfolgt nach der Position auf der Nominationsliste.

      Beispiel

      Meier (3) à HE1 Mayr (7) à HE2 Maier (10) à HE3

    5. Die Aufstellung für die zwei (2) Herrendoppel erfolgt nach der Summe der Positionen beider Paarungen auf der Nominationsliste. Ergibt die Summe beider Paarungen den gleichen Wert, spielt diejenige Paarung das HD1, welche den bestpositionierten Doppelspieler hat.

      Beispiel 1

      Meyer (2) / Meier (4) Summe (6) à HD2

      Mayr (1) / Maier (3) Summe (4) à HD1

      Beispiel 2

      Mayr (1) / Meier (4) Summe (5) à HD1

      Meyer (2) / Maier (3) Summe (5) à HD2

    6. Spieler:innen haben zwischen zwei (2) Spielen Anrecht auf 15 Minuten Pause.
  2. Reihenfolge
    1. Das Heim-Team legt die Reihenfolge der einzelnen Spiele fest. Klar ersichtliche Unterbrüche sind nicht zugelassen, wenn diese bereits zu Beginn der Begegnung absehbar sind.
    2. Kommt es während der Begegnung zu längeren, unbeabsichtigten Unterbrüchen, kann die Reihenfolge im gegenseitigen Einvernehmen beider Teamverantwortlichen angepasst werden.
    3. Bei arbitrierten Begegnungen können die Schiedsrichter:innen gegen die Spielreihenfolge sowie möglicher Anpassungen ein Veto einlegen, wenn ein reibungsloser Ablauf der Begegnung nicht gewährleistet ist.
  3. Zählweise
    • Drei (3) Gewinnsätze auf 11 Punkte, bei Gleichstand 10:10 Punkte zwei (2) Punkte Differenz, maximal bis 15 Punkte.
    • Pause zwischen den Sätzen von maximal zwei (2) Minuten; Coaches müssen nach 100 Sekunden Coaching beenden.
    • Seitenwechsel im Fünften (5.) Satz, sobald der Spielstand erstmalig sechs (6) Punkte erreicht hat; Pause von einer (1) Minute; Coaches müssen nach 40 Sekunden Coaching beenden.
  4. Spielpflicht
    1. Es müssen grundsätzlich alle Spiele einer Begegnung gespielt werden, auch wenn die Begegnung bereits entschieden ist oder die Begegnung unter «Protest» (vgl. Art. 53) durchgeführt wird.
    2. Ausnahmen von dieser Spielpflicht müssen im ICR ausdrücklich vorgesehen sein (vgl. Art. 45 Abs. 6, 8, 11).
  5. Punktewertung der regulären Saison

    Die erzielten Punkte pro Begegnung werden wie folgt verteilt: 

    • Siege: 8:0 und 7:1 =   4 Punkte
    • Siege: 6:2 und 5:3 = 3 Punkte
    • Unentschieden: 4:4 = 2 Punkte
    • Niederlagen: 3:5 und 2:6 = 1 Punkt
    • Niederlagen: 1:7 und 0:8 = 0 Punkt
  6. Punktewertung bei Playoff Begegnungen und Aufstiegsspielen
    1. Eine Playoff-Serie bzw. die Aufstiegsspiele sind entschieden, wenn ein Team in beiden Begegnungen (Hin- und Rückspiel) insgesamt 9 Spiele gewonnen hat. Angefangene Spiele sollen - wenn möglich - zu Ende gespielt werden. Noch nicht begonnene Spiele können mit gegenseitigem Einverständnis noch ausgetragen werden.
    2. Bei Punktegleichstand 8:8 wird ein zusätzliches Spiel (HE, DE, HD, DD oder XD) ausgetragen. Der Sieger dieses Spiels gewinnt die Begegnung.
    3. Die zu spielende Disziplin wird zwischen den Teams transparent ausgehandelt. Beginnend mit dem Gast-Team kann jedes Team im Wechsel eine Disziplin ausschliessen bis nur noch die auszutragende Disziplin übrigbleibt. In der NLA führen die Schiedsricher:innen – in der NLB die Team-Captains – das Ausschlussverfahren durch.
    4. In diesem Spiel dürfen alle spielberechtigten Spieler:innen inkl. Ersatzspieler:innen eingesetzt werden, unabhängig der vorherigen Team-Aufstellung.
  7. Vollständige Präsenz
    1. Ein Team besteht aus mindestens vier (4) Herren und zwei (2) Damen.
    2. Die beiden Teams inkl. Ersatzspieler:innen müssen 30 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Begegnung vollzählig anwesend sein. Die eingesetzten Spieler:innen müssen spielberechtigt (vgl. Kapitel 3) und einsatzfähig sein. Dabei muss eine regelkonforme Spielaufstellung (vgl. Abs. 1) jederzeit gewährleistet sein.
    3. Ist die vollständige Präsenz nicht gewährleistet, muss das betroffene Team das gegnerische Team - und bei arbitrierten Begegnungen die Schiedsrichter:innen - darüber zeitnah informieren. Dies ist entsprechend auf dem Matchblatt bzw. dem Formular “Bericht für Interclubbegegnungen” zu vermerken. Ist die vollständige Präsenz mit den vorgesehenen Spieler:innen bis zum offiziellen Beginn der Begegnung erfüllt, ist die Begegnung ordnungsgemäss durchzuführen.
    4. Kann der offizielle Beginn der Begegnung nicht eingehalten werden (vgl. Art. 14, Art. 45 Abs. 1), haben die beiden Teamverantwortlichen sowie bei arbitrierten Begegnungen die eingesetzten Schiedsrichter:innen das weitere Vorgehen gemeinsam zu klären, damit die Begegnung geordnet durchgeführt werden kann (vgl. Art. 3; Art. 45 Abs. 4; Art. 53).
  8. Unvollständige Präsenz in der NLB
    1. Tritt ein Team mit einem Spieler oder einer Spielerin weniger an – gilt:
      1. fehlt eine (1) Dame: gehen das DE und das DD w.o. verloren.
      2. fehlt ein (1) Herr: gehen das HE3 und HD2 w.o. verloren.
    2. Die nicht ausgetragenen Spiele sind in der TS zu Gunsten des entsprechenden Teams ohne Nennung von Spieler:innen einzutragen.
    3. Tritt ein Team während der laufenden Saison in mehr als drei (3) Begegnungen unvollständig an, verliert sie eine allfällige Aufstiegsberechtigung.
  9. Nicht Angetreten
    1. Tritt ein Team in der NLA nicht oder unvollständig an so gilt die Begegnung als «Nicht Angetreten» (vgl. Art. 14; Art. 45 Abs. 1).
    2. Tritt ein Team nicht an oder fehlen in der NLB mehrere Spieler:innen so gilt die Begegnung als «Nicht Angetreten».
  10. Disqualifikation

    Teams, welche nach zwei (2) w.o. Niederlagen bei einer weiteren Begegnung eine dritte (3.) w.o. Niederlage verursachen, werden disqualifiziert und auf den letzten Tabellenplatz gesetzt. Die bereits ausgetragenen Begegnungen werden als w.o. Niederlagen gewertet.

  11. Verletzungen, körperliche Beschwerden, usw.
    1. Im Allgemeinen: 

      Ein Ersatzspieler und/oder eine Ersatzspielerin treten an die Stelle des zu ersetzenden Spielers bzw. der zu ersetzenden Spielerin. Pro Begegnung kann maximal ein Spieler und/oder eine Spielerin ersetzt werden.

      Damit ein Spieler oder eine Spielerin ersetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Mit der Aufforderung zum Spiel bzw. der Feldzuweisung gilt das Spiel als angetreten.
      • Die Bestimmungen gemäss Art. 45 Abs. 1b) und c) müssen immer eingehalten sein.
      • Soll der Spieler im HE2 ersetzt werden, muss die Einstufung des Ersatzspielers auf der Nominationsliste tiefer sein als jene des eingesetzten Spielers im HE1. – im HE3 gilt die gleiche Regelung gegenüber dem eingesetzten Spieler im HE2.
      • Soll ein Spieler im HD2 ersetzt werden, bleibt die Bestimmung gemäss Art. 45 Abs 1e) bestehen.
    2. Im Speziellen:

      Ist ein Spieler und/oder eine Spielerin nach dem Aufwärmen vor dem offiziellen Beginn der Begegnung nicht mehr in der Lage, das zugewiesene bzw. die zugewiesenen Spiele zu bestreiten, kann dieser Spieler/diese Spielerin ersetzt werden. Dabei müssen die Bestimmungen gemäss Art. 45 Abs. 1 vollumfänglich eingehalten sein. Ansonsten ist die Aufstellung zu korrigieren.

  12. Resultatmeldungen
    1. Nach jeder Begegnung muss das ausgefüllte Matchblatt von beiden Teams unterzeichnet werden.
    2. Das Heim-Team in der NLA muss die Übermittlung der Resultate unmittelbar nach der Begegnung (innerhalb 1 Stunde) in der TS vornehmen.
    3. Das Heim-Team in der NLB muss die Übermittlung der Resultate gleichentags in der TS vornehmen.
    4. Nicht durchgeführte oder abgebrochene Spiele/Begegnungen müssen in der TS als solche erkennbar sein.
    5. Die Schiedsrichter:innen oder Referee senden den vollständigen «Bericht für Interclubbegegnungen» in der NLA innert 24 Stunden an den Einsatzkoordinator bzw. die Einsatzkoordinatorin der BSVS/ASAB. Der Bericht ist an SB weiterzuleiten.
  13. Wertung der Begegnungen am Saisonende

    Bei Punkte-Gleichstand am Ende der regulären Saison entscheidet zuerst die bessere Spieldifferenz, dann die bessere Satzdifferenz, dann die bessere Punktedifferenz und am Schluss die Direktbegegnungen. 

 

Kapitel 6 Präsentation in der NLA

Art. 46. Technische Hilfsmittel

  1. Zur Durchführung der Begegnungen ist der Badminton Umpire Panel (BUP) gemäss Handbuch «Badminton Umpire Panel» zu verwenden. Das Heim-Team stellt dazu pro Spielfeld ein Tablet mit der installierten Software zur Verfügung.
  2. Monitoring
    Spielpaarungen und der Spielstand laufender Spiele sind durch geeignete elektronische Anzeigen darzustellen. Für Zuschauer:innen muss das Monitoring gut sichtbar sein. Bei arbitrierten Spielen ist auf die Handzählung zu verzichten; muss aber bei technischen Problemen gewährleistet sein.

Art. 47. Schiedsrichterstühle

Schiedsrichterstühle sind obligatorisch.

Art. 48. Einheitliche Tenüs

Einheitliche Tenüs sind obligatorisch. Sie können für Damen und Herren unterschiedlich sein.

Art. 49. Spielfelder

Die Begegnungen werden auf Badmintonteppichen oder auf Unterlagen ausgetragen, bei denen nur Badmintonlinien gezeichnet sind.

Art. 50. Schiedsrichter:innen

  1. Die Begegnungen werden unter der Leitung von zwei (2) Schiedsrichter:innen ausgetragen. Das Aufgebot für die Schiedsrichter:innen erteilt der Einsatzkoordinator bzw. die Einsatzkoordinatorin der BSVS/ASAB.
  2. Falls auf drei Feldern gespielt wird, hat das Heim-Team 3 Wochen vor dem Austragungsdatum einen dritten Schiedsrichter/eine dritte Schiedsrichterin beim Einsatzkoordinator bzw. bei der Einsatzkoordinatorin der BSVS/ASAB zu beantragen.
  3. Bei den Playoffs wird zusätzlich ein Referee beigezogen. Der Einsatz von Aufschlags- und Linienrichter:innen ist obligatorisch.

 

Teil 3

Kapitel 7 Rechtspflege

Art. 51. Sanktionen

  1. Ausstehende Bussen und Gebühren

    Vereine, welche Bussen und Gebühren bis am 15. Mai nicht bezahlt haben, können von der Teilnahme am folgenden ICM ausgeschlossen werden (vgl. Art. 6).

  2. Es gilt der Spirit of Badminton. Fehlbare Vereine, Teams, Funktionär:innen und Spieler:innen können wegen Verstössen mit Bussen sowie mit der Annullierung von Resultaten oder dem Abzug von Punkten bestraft werden.
  3. Teammeldungen / Vereinigungen

    Nicht fristgerechte Meldung eines Rückzugs oder eines freiwilligen Abstiegs (vgl. Art. 10 Abs. 2; Art. 22; Art. 27; Art. 39)

  4. Spielberechtigungen
    1. Das gegnerische Team gewinnt jedes Spiel, welches bei der korrekten Aufstellung nicht mehr die gleiche Gegenüberstellung ergibt, wenn
      • ein Spieler/eine Spielerin nicht spielberechtigt ist (vgl. Art. 18; Art. 24; Art. 32 Abs. 1; Art. 36; Art. 45 Abs. 1).
      • Einsatzbeschränkungen verletzt sind (vgl. Art. 19 - 23; Art. 29 Abs. 4; Art. 32 Abs. 1; Art. 34; Art. 45 Abs 1).
      • * 1) die Reihenfolge im Herreneinzel und/oder -doppel nicht eingehalten ist (vgl. Art. 32 Abs 1; Art. 45 Abs. 1).
      • * 1) die Aufstellung mit sieben (7) Spielen mit «Schweizer» Spieler:innen nicht eingehalten ist (vgl. Art. 33; Art. 45 Abs. 1).
    2. In der NLA werden die Aufstellungen durch die anwesenden Schiedsrichter:innen kontrolliert, weshalb es bei fehlerhaften Aufstellungen (* 1) keine Sanktionen gibt - Tatsachenentscheide.
  5. Nicht Angetreten / Disqualifikation
    1. In der NLA/NLB verliert das fehlbare Team die Begegnung w.o. mit 0 Punkten, 0:8 Spielen und 0:16 Sätzen (vgl. Art. 45 Abs. 9-10).
    2. In den OL/UL verliert das fehlbare Team die Begegnung w.o. mit 0 Punkten, 0:7 Spielen und 0:14 Sätzen (vgl. Art. 32 Abs. 7-8).
  6. Antreten unter falschem Namen

    Tritt ein Spieler/eine Spielerin unter falschem Namen zu einer Begegnung an, verliert das fehlbare Team die Begegnung w.o. (vgl. Art. 13).

  7. Administrative Belange

    Verfehlen der nachstehend aufgeführten administrativen Belange ziehen eine Administrationsgebühr nach sich (Liste ist nicht abschliessend). Die entsprechenden Beträge sind in der Bussenverordnung von SB aufgeführt: 

    1. Nicht fristgerechte, nicht korrekte Bereitstellung der Infrastruktur in der NLA (vgl. Art. 11)
    2. Verspätung von Spieler:innen in der NLA (vgl. Art. 45 Abs. 7)
    3. Nicht fristgerechte, nicht korrekte Resultatmeldungen (vgl. Art. 13; Art. 32 Abs. 10; Art. 45 Abs. 12)
    4. Nicht fristgerechte, nicht korrekte Eingabe der Spieldaten (vgl. Art. 25 Abs. 5-6; Art. 31 Abs. 2; Art. 35 Abs. 4; Art. 43)
    5. Nicht korrekte Ansetzung einer Begegnung (vgl. Art. 31; Art. 43)
    6. Verschiebung einer Begegnung ohne Bewilligung (vgl. Art. 14; Art. 30; Art. 42)
    7. Nicht fristgerechte Meldung über Absage bzw. Abbruch einer Begegnung (vgl. Art. 14)
    8. Nicht fristgerechtes Einreichen der Nominationsliste (vgl. Art. 36)
    9. Nicht fristgerechtes, unvollständiges Einreichen der Dokumente bzw. Bestätigungen für qualifizierte «Schweizer:innen» (vgl. Art. 33 Abs. 2)
    10. Nicht korrekte Stammdaten (z.B. Nationalität)
  8. Bussen

    Fehlbares Verhalten oder konkrete Verfehlungen des ICR werden gebüsst – auch solche, welche nicht explizit in der Bussenverordnung aufgeführt sind. Werden Bestimmungen mehrmals missachtet, kann SB die Busse verdoppeln.

  9. Besondere Fälle

    Schwerwiegende Verfehlungen oder besondere Fälle, welche nicht explizit im ICR geregelt sind, werden vom ZV beurteilt und mögliche Sanktionen verabschiedet.

Art. 52. Disziplinarstrafen

  1. Es gilt der Spirit of Badminton. Fehlbare Vereine, Teams, Funktionär:innen und Spieler:innen können wegen Verstössen sowie unsportlichem Verhaltens auch disziplinarisch bestraft werden. Ist der Fall schwerwiegend oder wiederkehrend wird das Strafmass der Disziplinarstrafe verschärft. Es können:
    • Bussen bis CHF 5'000 ausgesprochen (Details gemäss Bussenverordnung)
    • Resultate annulliert
    • Punkte abgezogen
    • Teams zwangsrelegiert
    • Lizenzsperren bzw. Lizenzentzug vorgenommen oder
    • Tätigkeiten eingeschränkt oder untersagt werden.
  2. Disziplinarstrafen können vom ZV befristet oder unbefristet als auch bedingt ausgesprochen werden.
  3. Begegnungen mit Schiedsrichter:innen
    1. Bei Begegnungen mit Schiedsrichter:innen (z.B. in der NLA) sind diese befugt, gegenüber von Spieler:innen und Coaches die verfügbaren Disziplinarstrafen (vgl. Spielregeln Art. 16.7.) anzuwenden sowie fehlbare Personen unmittelbar aus der Halle zu weisen.
    2. Die Disziplinarstrafen gegenüber Spieler:innen und Coaches sind sowohl auf als auch ausserhalb des Spielfeldes anwendbar:
      1. Gelbe Karte: steht für eine Verwarnung. Jede Karte wird gebüsst. Vier (4) gelbe Karten führen nebst der Busse zu einer Sperre für die nächste Begegnung.
      2. Rote Karte: steht für leichte, wiederholte Verstösse und/oder unsportlichem Verhalten. Jede Karte wird gebüsst. Zwei (2) rote Karten führen nebst der Busse zu einer Sperre für die nächste Begegnung.
      3. Schwarze Karte: steht für einen groben Verstoss und/oder unsportlichem Verhalten mit gleichzeitiger Disqualifikation bzw. Wegweisung. Jede Karte wird gebüsst. Eine (1) schwarze Karte führt nebst der Busse zu einer Sperre für die nächsten zwei (2) Begegnungen.
    3. Eine Spielsperre gilt für die gesamte ICM, d.h. der Spieler/die Spielerin darf während dieser Zeit in keinem Team eingesetzt werden.
    4. Offene Spielsperren unter I) und II) werden am Ende der Saison gelöscht. Offene Spielsperren unter III) bleiben für die folgende Saison bestehen.

Art. 53. Proteste

  1. Spielberechtigungen und Einsatzbeschränkungen werden durch SB automatisch kontrolliert und eigenständig geahndet. Hierfür braucht es keinen Protest.
  2. Teams bzw. Vereine können aufgrund von Vorkommnissen, welche sich im Vorfeld, im Verlaufe oder im Nachgang einer Begegnung ereignen, einen Protest bei SB einreichen (vgl. Art. 32 Abs. 3; Art.45 Abs. 4). Der Protest muss nachvollziehbar und verhältnismässig sein.
  3. Der Protest muss innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Begegnung bis spätestens 23:59 Uhr mit folgendem Inhalt bei SB eintreffen:
    • Genaue Beschreibung des Sachverhaltes mit zeitlicher Abfolge
    • Beteiligte Personen / Auskunftspersonen
    • Artikel des ICR
    • Kopie an die IC Verantwortlichen des gegnerischen Teams

      Interpretation: 

      Tag der Begegnung: Einreichen eines Protests bis spät. am darauffolgenden:

      Montag: Donnerstag, 23:59 Uhr

      Dienstag: Freitag, 23:59 Uhr

      Mittwoch: Montag, 23:59 Uhr

      Donnerstag: Dienstag, 23:59 Uhr

      Freitag/Samstag/Sonntag: Mittwoch, 23:59 Uhr

  4. Auf Proteste, die verspätet oder unvollständig eingereicht werden, wird nicht eingetreten. Entscheide über das Nichteintreten auf Proteste können weitergezogen werden.

Art. 54. Zuständigkeiten

  1. Über Proteste entscheidet der ZV in erster Instanz.
  2. Die erstinstanzlichen Entscheide können gemäss Rekursordnung weitergezogen werden.

Kapitel 8 Schlussbestimmungen

Art. 55. Vorbehaltenes und ergänzendes Recht

  1. Sämtliche Beteiligten an der ICM sind dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterstellt und es gilt der Spirit of Badminton.
  2. Falls das ICR keine Regelung enthält, sind fallweise die Statuten oder auch weitere Reglemente von SB anzuwenden.
  3. Sanktionen von BWF resp. von Badminton Europe gegenüber Spieler:innen werden vom Zentralvorstand beurteilt.
  4. Ein rechtskräftig festgestelltes Dopingvergehen in der ICM hat grundsätzlich rückwirkend keine Auswirkungen auf das Resultat des Teams in der regulären Saison. In Auf-/Abstiegsspielen sowie in den Playoffs werden alle Spiele, an denen der gedopte Spieler/die gedopte Spielerin beteiligt war, als verloren gewertet.

Art. 56. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SB, welche auf der Webseite publiziert sind.

Art. 57. Sprache

Bei sprachlichen Differenzen zwischen Deutsch und Französisch gilt die deutsche Fassung.

Art. 58. Inkrafttreten

Diese Version des ICR inkl. Anhängen ersetzt alle bisherigen Versionen und tritt per 1. August 2025 in Kraft und ist auf der Webseite von SB publiziert. 

Swiss Badminton

Zentralvorstand

Anhang 1

Checkliste zum Ablauf einer Begegnung in der NLA

Vor der Begegnung 

T – 60’ Hallenöffnung. Die Schiedsrichter:innen (SR) treffen ein und melden sich beim Heim-Team. Der Teamverantwortliche (TC) des Heim-Teams stellt den SR die benötigten Tablets zur Vorbereitung des BUP zur Verfügung.

T – 45’ Die Halle und Spielfelder sind bereit zur Abnahme durch die SR. Das Gast-Team trifft ein und der Teamverantwortliche (TC) meldet sich beim Heim-Team.

T – 30’ Die Halle ist zum Einspielen bereit. Für das Gast-Team muss mindestens ein Spielfeld zum Einspielen zur Verfügung stehen, auf welchem Spiele der Begegnung ausgetragen werden. Beide TC übergeben SR1 bzw. Referee die Team-Aufstellungen auf dem offiziellen Formular «Team-Aufstellung NLA/NLB» - Ersatzspieler:innen sind aufzuführen (vgl. Art. 45 Abs.7b). Die SR bzw. Referee gleichen die Team-Aufstellungen mit den Nominationslisten der «Damen» und der «Herren» (Einzel/Doppel) ab. Die SR überprüfen, ob alle aufgeführten Spieler:innen und Ersatzspieler:innen vollzählig anwesend und einsatzfähig sind. SR1 bzw. Referee erfasst im BUP die Team-Aufstellungen sowie die aufgeführten Ersatzspieler:innen.

T – 20’ Die durch SR1 geprüften Team-Aufstellungen werden den Teams zurückgegeben. Das Heim-Team gibt die Spielreihenfolge dem Gast-Team und den Schiedsrichter:innen bekannt. Die Schiedsrichter:innen können gegen die Spielreihenfolge ein Veto  einlegen, wenn die Spielreihenfolge einen reibungslosen Ablauf der Begegnung nicht gewährleistet. SR1 oder Referee gibt die Spielreihenfolge frei und schaltet die Spielpaarungen der Begegnung im BUP online.

T - 15' Die beiden Tester:innen der Shuttles melden sich beim SR1 bzw. Referee. Die Shuttles werden getestet und entsprechend vorbereitet.

T – 5’ Die Spieler:innen der ersten beiden Spiele begeben sich auf das Spielfeld und bereiten sich vor. 

T Zum offiziellen Beginn der Begegnung haben sich die Teams in ihren einheitlichen Tenues auf dem Spielfeld (Line-up) den Zuschauern zu präsentieren. Die einzelnen Spieler:innen, TC, Spielertrainer:innen, Coaches sowie die SR (inkl. Referee) werden durch den Hallensprecher/die Hallensprecherin vorgestellt. Bei der Präsentation müssen alle in der Team-Aufstellung aufgeführten Spieler:innen anwesend und spielbereit sein. Zum Zeitpunkt der höchsten Aufmerksamkeit der Zuschauer begrüssen die Captains beider Teams die Schiedsrichter:innen mit Handshake und wünschen sich gegenseitig eine faire Begegnung – ganz im Sinne vom Spirit of Badminton.

Die ersten zwei (oder drei) Spiele beginnen direkt im Anschluss der Vorstellung.

Während der Begegnung

Spielreihenfolge 

Zur Vermeidung von längeren Unterbrüchen kann die Spielreihenfolge im gegenseitigen Einvernehmen beider Teamverantwortlicher sowie den Schiedsrichter:innen angepasst werden (vgl. ICR Art. 45 Abs. 2 c). Fällt ein Spieler/eine Spielerin verletzungsbedingt aus und kann durch einen Ersatzspieler/eine Ersatzspielerin ersetzt werden, muss dieser/diese im BUP bereits vorgängig registriert sein.

Monitoring

Das Heim-Team ist für das reibungslose Monitoring der IC-Begegnung verantwortlich. Die SR leiten die Spiele; Spielstände werden laufend im Liveticker synchronisiert und aktualisiert.

Nach der Begegnung 

Spirit of Badminton

Zum Schluss Klatschen sich Spieler:innen, Coaches und Schiedsrichter:innen nochmals als Zeichen des gegenseitigen Respekts und Anerkennung der Leistung ab.

Monitoring

SR1 bzw. Referee überprüft das Resutlatblatt (Siege, Sätze und Spielpunkte) und speichert die Daten des BUPs. SR1 bzw. Referee übermittelt das Resultatblatt als PDF via Email an die beiden TC.

Resultatmeldung 

Das Heim-Team ist verpflichtet, die Resultatmeldung innert 1 Stunde nach Ende der Begegnung in der TS zu erfassen. 

Interclubbericht 

SR1 oder Referee sendet das vollständig ausgefüllte Formular «Bericht für Interclubbegegnungen» innert 24 Stunden an den zuständigen Einsatzkoordinator/die zuständige Einsatzkoordinatorin der BSVS/ASAB. Änderungen der Spielreihenfolge und/oder der Einsatz eines Ersatzspielers/einer Ersatzspielerin sind zu rapportieren. Bei einer Protestnote muss eine Kopie des Formulars zusätzlich an SB weitergeleitet werden. 

Ergänzende Bestimmungen für die NLA/NLB Saison 2025/26

Aufgrund der besonderen Ausgangslage in der NLA (7 Teams) und NLB West (9 Teams) sind folgende Punkte zu beachten bzw. ergänzende Bestimmungen zum IC-Reglement massgebend für die Saison 2025/26:

  1. Es gibt keinen Absteiger in der NLA.
  2. Das 7-platzierte Team der NLB Ost und das 8-platzierte Team der NLB West tragen ein Abstiegsspiel bestehend aus einem Hin- und Rückspiel aus. Der Verlierer steigt in die 1. Liga ab. Hat das Team der NLB West am Ende der regulären Saison mehr Punkte als das Team der NLB Ost wird das Heimrecht für das Rückspiel durch SB ausgelost; ansonsten steht dies dem Team der NLB Ost zu.
  3. Die Barrage zwischen dem 7-Platzierten der NLB Ost und 8-Platzierten der NLB West entfällt, wenn
    1. es einen Aufsteiger in die NLA gibt oder
    2. sich ein Team aus der NLB zurückzieht oder freiwillig absteigt, welche nicht Gruppenletzte ist.
  1. Anhang 2 Übersicht wichtigste Termine 
   für die folgende Saison          
 

 

Jan

Feb.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug

Sept

Okt

Nov

Dez

Jan.

Feb.

März

April

 
Bildung, Änderungen oder Auflösung einer Vereinigung mit offiziellem Formular an … bis … SB 

15

               
Entscheid von … über Zulassung, Änderungen oder Auflösung einer Vereinigung bis …SB  

15

              
Meldung an … bei Rückzug oder freiwilligem Abstieg bis …SB  

 

15

             
Teammeldungen in der … mit der Aktion 15. MaiTS    

15 bis 31

            
Meldung von 3 Schiedsrichter:innen für NLA und 1 Schiedsrichter/Schiedsrichterin für NLB (pro Verein) an … bis …SB     

ab 15

bis

15

         
Meldung aller Vereinsmitglieder in der … mit der Aktion 15. JuniTS     

ab 15

bis

15

         
Aktualisierung der Lizenzen und Lizenzen Plus in der … mit der Aktion 15. JuniTS 

 

  

 

15 bis30

           
Eingabe der Spieldaten NLA/NLB in der … durch den Heim-Verein (gilt als Einladung)TS 

 

  

 

ab  20

bis 31 

          
Eingabe der Spieldaten OL/UL in der … durch den Heim-Verein (gilt als Einladung)TS 

 

  

 

ab 20 

bis

31 

         
Meldung Nominationslisten NLA/NLB an … bis …SB     

Vor-

runde

15

Rück-

runde

15

     
Nachmeldungen von Lizenz Plus bei … bis …SB           

31

     
Vereinswechsel von lizenzierten Spieler:innen bei … bis …SB           

31

     
Neumeldungen von Spieler:innen in der … bis …TS           

31

     
Nachmeldungen von bereits bei SB registrierten Vereinsmitgliedern „ohne Lizenz zwecks Lizenzierung für die IC-Meisterschaft die ICM (1. bis 4. Liga) an … bis …SB           

 

 

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Stichworte: IC Reglement, Interclub Reglement