Anpassung der Reglemente ab Dezember 2025

Ab sofort, 01. Dezember 2025, treten Anpassungen in den folgenden Reglementen in Kraft: IC-Reglement, Turnierreglement, Bussenverordnung, Bekleidungsreglement.

Anpassung der Reglemente ab Dezember 2025

In der Zentralvorstands-Sitzung vom 26. November 2025 wurden diverse Reglementsanpassungen beschlossen, die ab Dezember 2025 in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen:

  • Das IC-Reglement: Artikel 33 und Artikel 45.11
  • Das Turnierreglement: Artikel 16.2
  • Die Bussenverordnung: Teil 2, Artikel 3
  • Das Bekleidungsreglement: Artikel 6.1

 

IC-Reglement

Angepasste Artikel:

33. Spieler:innen

33.2. Teams, welche Spieler:innen mit ausländischer Nationalität als «Schweizer:innen» auf der Nominationsliste qualifizieren möchten, müssen SB zusammen mit der Eingabe der Nominationslisten (vgl. Art. 36 Abs. 1) einen Antrag «Zulassung als Schweizer Spieler:in in der NL» mit den notwendigen Dokumenten (digitale Version genügt) einreichen. Die Änderung als «Schweizer:in zugelassen» tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung von SB in Kraft. In allen übrigen Fällen ist der Spieler/die Spielerin nicht als «Schweizer:in» für die folgende Spielzeit (Hin- bzw. Rückrunde) qualifiziert. 

Eine erteilte Zulassung als «Schweizer:in» muss durch SB durchgängig bestätigt sein, d.h. Teams müssen durch das Einreichen der notwendigen Dokumente den Status als «Schweizer:in» wiederkehrend bestätigen lassen. 

45. Wettkampfbestimmungen

45.11. Verletzungen, körperliche Beschwerden, usw. 

a) Im Allgemeinen:Ein Ersatzspieler und/oder eine Ersatzspielerin treten an die Stelle des zu ersetzenden Spielers bzw. der zu ersetzenden Spielerin. Pro Begegnung kann maximal ein Spieler und/oder eine Spielerin ersetzt werden. 

Damit ein Spieler oder eine Spielerin ersetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Mit der Aufforderung zum Spiel bzw. der Feldzuweisung gilt das Spiel als angetreten. 
  • Die Bestimmungen gemäss Art. 45 Abs. 1b) und c) müssen immer eingehalten sein. 
  • Soll der Spieler im HE2 ersetzt werden, muss die Einstufung des Ersatzspielers auf der Nominationsliste tiefer sein als jene des eingesetzten Spielers im HE1. – im HE3 gilt die gleiche Regelung gegenüber dem eingesetzten Spieler im HE2. 
  • Soll ein Spieler im HD2 ersetzt werden, bleibt die Bestimmung gemäss Art. 45 Abs 1e) bestehen.

b) Im Speziellen: 

Ist ein Spieler und/oder eine Spielerin nach dem Aufwärmen vor dem offiziellen Beginn der Begegnung nicht mehr in der Lage, das zugewiesene bzw. die zugewiesenen Spiele zu bestreiten, kann dieser Spieler/diese Spielerin ersetzt werden. Dabei müssen die Bestimmungen gemäss Art. 45 Abs. 1 vollumfänglich eingehalten sein. Ansonsten ist die Aufstellung zu korrigieren. 

Turnierreglement

Angepasster Artikel:

16. Spielplan

16.2. Die Turnierteilnehmenden haben Anspruch auf mindestens 15 Minuten Ruhezeit zwischen zwei Spielen.

Bussenverordnung

Angepasster Artikel:

Teil 2, Turnierbetrieb: Bussen / administrative Gebühren, 

3. Administrative Belange

3.3. Untentschuldigtes Nichterscheinen zu einem Turnier oder Aufgabe ohne nachvollziehbare Begründung CHF 100.00

Bekleidungsreglement

Neuer Artikel: 

6. Werbeaufschriften

6.1. Erlaubt und nicht bewilligungspflichtig

  • Namen oder Logos von persönlichen Sponsoren, die Artikel 2 einhalten 

Alle Reglemente sind einsehbar im Bereich:

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