Delegiertenversammlung

Der Verein Swiss Badminton als juristische Person handelt durch seine Organe. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von Swiss Badminton. 

Zusammensetzung

  • Eine/ein Delegierte:r pro Regionalverband
  • 60 Vereinsdelegierte: Swiss Badminton legt die Anzahl der Delegierten pro Region aufgrund der Anzahl bei Swiss Badminton gemeldeten Mitglieder der zu einer Region gehörenden Vereine fest. Die Regionalverbände bestimmen die teilnehmenden Vereine.
  • Max. eine/ein Delegierte:r pro Nationalliga-Verein

Delegierte mit mehreren Funktionen dürfen nur eine Stimme abgeben. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Stimmvertretungen durch andere Delegierte sind gestattet und sind Swiss Badminton vorgängig zu kommunizieren.

Unterlagen Delegiertenversammlung

Der Jahresbericht, die Jahresrechnung, das Budget, die Wahlunterlagen sowie allfällige ausserordentliche Anträge des Zentralvorstands sind bis spätestens 5 Tage vor der Delegiertenversammlung allen Mitgliedern elektronisch in deutscher und französischer Sprache zuzustellen und auf der Website von Swiss Badminton zu publizieren. Sie werden jeweils von den Delegierten genehmigt.

Swiss Badminton führt über die Verhandlungen an der Delegiertenversammlung ein Beschlussprotokoll.

Zentralvorstand

Der Zentralvorstand ist das Strategie- und Kontrollorgan von Swiss Badminton. Er setzt sich aus Präsident:in, Vizepräsident:in und mindestens 3 bis maximal 6 weiteren Mitgliedern zusammen.

Archiv: Unterlagen Delegiertenversammlung

Die Unterlagen zu den vergangenen Delegiertenversammlungen von Swiss Badminton bis und mit dem Jahr 2012 sind hier ersichtlich.