Informationen zur obligatorischen Unfallversicherung für Vereine
Ab Juli 2024 gibt es eine neue Regelung zur Unfallversicherung von Trainer:innen sowie Spieler:innen, welche vom Verein entschädigt werden:
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Sportvereine ihre Sportler:innen und Trainer:innen, die im Verein pro Jahr weniger als CHF 9800.– (Stand 20231 ) verdienen, nicht mehr gegen Unfälle versichern. Wird allerdings auch nur eine:r Sportler:in oder Trainer:in im Verein mit mehr als CHF 9800.– (Stand 2023) entschädigt, muss der Verein alle Personen (nicht nur Sportler:nnen/Trainer:innen), die finanziell entschädigt werden, gegen Berufsunfälle versichern.
Alle Informationen findet ihr auf dem Merkblatt von Swiss Olympic. Bei Fragen dürft ihr euch gerne an info@noSpamswiss-badminton.ch wenden.
Angebot der Allianz zur Unfallversicherung für Vereine
Die Allianz ist stolze Versicherungspartnerin der Olympischen und Paralympischen Bewegungen, wobei auch Verbände und Vereine von dieser Partnerschaft profitieren können. Ihr könnt für alle Funktionär:innen, Trainer:innen sowie Sportler:innen, die über euren Verein angestellt sind, eine Allianz Unfallversicherung abschliessen*. Diese umfasst auch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG, die für eure Mitarbeitenden Pflicht ist.
*Nur ausgewählte Verbände, die auf der Sportverband-Liste stehen, können eine Unfallversicherung abschliessen. Swiss Badminton ist Teil davon.
Weitere Informationen sind unter allianz.ch zu finden.







