Vereinigungen


Bildung einer Badmintonvereinigung

Gemäss Artikel 22, 4 des Interclubreglements sind neue Badmintonvereinigungen oder Anpassungen in einer bestehenden Vereinigung (dazukommende oder wegfallende gemeinsame Mannschaften, Eintritt/Austritt von Vereinen) bis zum 15. Februar der laufenden Saison der Geschäftsstelle von Swiss Badminton zu melden.

Dies geschieht anhand einer schriftlichen Begründung (neuer Antrag oder Anpassung des ursprünglichen Vereinigungsantrags) unter Einreichung folgender Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Zusammenarbeitsvertrag
  • Beschreibung und Ziel der Zusammenarbeit
     

Vereinigungen Saison 2023/2024

Download (Version September 2023)