Bekämpfung Wettkampfmanipulation

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) in Kraft. Mit dem BGS wird in der Schweiz nicht nur der Geldspielmarkt neuen regulatorischen Bestimmungen unterstellt, sondern es wird auch die Magglinger Konvention gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen umgesetzt.

Im Rahmen dieser Umsetzung werden einerseits Straftatbestände geschaffen, mit welchen bestimmte Fälle der Wettkampfmanipulation strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden können. Andererseits übernimmt die Gespa die Funktion einer Meldestelle.

Bei einem Verdacht auf eine Manipulation eines Sportwettkampfs, der in der Schweiz stattfindet oder auf den in der Schweiz Sportwetten angeboten werden, erstatten die Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die an diesem Sportwettkampf teilnehmen oder diesen organisieren, durchführen oder überwachen, unverzüglich Meldung. Soweit es die Bekämpfung der Wettkampfmanipulation notwendig ist, kann die Gespa gestützt auf das BGS umgekehrt auch Daten bzw. Informationen an Sportorganisationen weiterleiten.

Es ist wichtig, dass die verschiedenen Akteure aus dem Sport wissen, an wen sie sich bei Verdachtsfällen oder Fragen zu wenden haben

Kontakt Gespa

sport@gespa.ch - +41 31 131 13 03

Die Gespa hat die Funktion einer Informationsdrehscheibe und wird bei gewissen Fragen und Anliegen gegebenenfalls auch an andere Stellen weiter verweisen.