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Höhere MwSt-Grenze für Sportvereine

Die Abrechnung der Mehrwertsteuer ist für viele Sportvereine eine grosse Herausforderung. Immerhin gibt es für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sportvereine eine Ausnahme: Sie müssen erst ab einem MwSt-pflichtigen Jahresumsatz von CHF 150'000 abrechnen (statt CHF 100'000). 

Diese Grenze wird jetzt erhöht, dank einem Vorstoss von Nationalrat Olivier Feller aus dem Jahr 2017. Neu müssen Sportvereine die Mehrwertsteuer erst ab einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz (v.a. Klubrestaurant- und Sponsoring-Einnahmen) von CHF 250‘000 abrechnen.

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