Handhabung von coronabedingten Matchverschiebungen

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Handhabung von coronabedingten Matchverschiebungen

Gerne informieren wir euch über folgende Ergänzungen und Anmerkungen zum IC-Reglement, welche für die IC-Saison 2020/21 per sofort gelten.


Wenn in einer Mannschaft SpielerInnen von einer COVID-19-Erkrankung, beziehungsweise Quarantäne oder Isolation betroffen sind (offizieller Nachweis muss für alle betroffenen SpielerInnen erbracht werden; z.B: positives Testergebnis, Printscreen Meldung auf SwissCOVID App), kann wie folgt vorgegangen werden:

Nationalliga (NL):

  • Bisher wurde einem Antrag für eine Verschiebung einer NLB-Begegnung gemäss Art. 3.9.2 i.d.R. durch Swiss Badminton stattgegeben, wenn der neue Termin in der Woche davor lag (z.B. Freitagabend). Dieses wird für NLA-Begegnungen neu auch so gehandhabt.
  • Spielverlegungen gemäss 3.9.2 sind in der NLA und NLB bei Einverständnis beider Teams (auch kurzfristig) zeitlich flexibel möglich. D.h. ein Spiel der Hinrunde kann beliebig bis zum letzten Spieltag der Hinrunde verlegt werden, ein Spiel der Rückrunde bis einen Tag vor der letzten Runde der regulären Saison. (Achtung: die Einsatzbeschränkung gemäss Art. 1.1.2.3 ist weiterhin zu beachten.)
  • Wenn in einer Mannschaft mehr als drei (3) SpielerInnen von einer COVID-19-Erkrankung, beziehungsweise Quarantäne oder Isolation betroffen sind (muss für alle betroffenen SpielerInnen mittels eines offiziellen Dokuments nachgewiesen werden), kann Swiss Badminton, auf Antrag des betroffenen Vereins/Vereinigung, die Begegnung bis zu 48h vor offiziellem Spielbeginn absagen und in Absprache mit den Vereinen einen neuen Termin ansetzen.
  • Alle COVID-19-bedingten Abwesenheiten (positiv getestet, Quarantäne, Isolation oder durch eine Behörde bzw. einen Dachverband verordnetes Spiel- oder Reiseverbot) werden im Art. 3.10.1.3 mit Krankheit oder Verletzung in Zusammenhang mit dem Einsatz von AusländerInnen im Playoff gleichgesetzt.

Obere Ligen (OL):

  • der betroffene Verein informiert die gegnerische Mannschaft und einigt sich auf eine Terminverschiebung gemäss IC-Reglement 2.2.8. Diese Massnahme kann auch kurzfristig (weniger als 24h) und über ein Fixdatum erfolgen. D.h. ein Spiel der Hinrunde kann beliebig bis zum letzten Spieltag der Hinrunde verlegt werden, ein Spiel der Rückrunde bis einen Tag vor der letzten Runde der regulären Saison. (Achtung: die Einsatzbeschränkung gemäss Art. 1.2.3.1 ist weiterhin zu beachten.)
  • der betroffene Verein stellt den Antrag auf Terminverschiebung Swiss Badminton (jtissot@swiss-badminton.ch) zu und informiert über das neu angesetzte Datum.

Untere Ligen (UL): 

  • der betroffene Verein informiert die gegnerische Mannschaft und einigt sich auf eine Terminverschiebung gemäss IC-Reglement 2.2.8. Diese Massnahme kann auch kurzfristig (weniger als 24h) und über ein Fixdatum erfolgen. D.h. ein Spiel der Hinrunde kann beliebig bis zum letzten Spieltag der Hinrunde verlegt werden, ein Spiel der Rückrunde bis einen Tag vor der letzten Runde der regulären Saison. (Achtung: die Einsatzbeschränkung gemäss Art. 1.2.3.1 ist weiterhin zu beachten.)
  • der betroffene Verein stellt den Antrag auf Terminverschiebung seinem regionalen Verband zu und informiert über das neu angesetzte Datum. 

Wir danken für eure Kenntnisnahme und wünschen euch weiterhin viel Gesundheit.
Swiss Badminton wird in den nächsten Tagen weitere Updates zur Corona-Situation mit euch teilen.

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