Swiss Badminton beschliesst vorläufigen Saisonunterbruch

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Swiss Badminton beschliesst vorläufigen Saisonunterbruch

Der Swiss Badminton Zentralvorstand hat in einer Sitzung nach der Bekanntgabe der gestrigen Massnahmen durch den Bundesrat beschlossen, die IC-Saison in allen Ligen per sofort und bis auf Weiteres, aber bis mindestens 30. November zu unterbrechen. Der Unterbruch des Turnierbetriebs wird bis mindestens 31. Dezember verlängert, davon betroffen ist auch die Junioren Schweizermeisterschaft 2020. Das weitere Vorgehen, eventuelle Massnahmen und Auswirkungen werden in den kommenden Wochen analysiert und entsprechend Mitte November kommuniziert.

Mehrere Aspekte waren wichtig für diesen Entscheid: 

Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet 
Trotz national gültiger Massnahmen des Bundes können die Kantone und Gemeinden striktere Vorgaben durchsetzen. Die Kantone handhaben Rahmenbedingungen für Wettkampf und Training, Quarantänevorschriften, unterschiedlich streng, wodurch einige Regionen bereits seit einer Woche vor geschlossenen Hallen stehen, während andere ohne zusätzliche Einschränkungen trainieren/spielen dürfen. 

Gesundheitliche Aspekte 
Durch den Saisonunterbruch will Swiss Badminton erreichen, dass Kontaktpunkte ausserhalb der clubinternen (Klein-)Gruppen minimiert werden. Die Anreise mit Auto/ÖV fällt weg, sowie der Kontakt zu den gegnerischen Teams. Es ist uns wichtig, dass der Schweizer Badmintonsport seinen Teil dazu beiträgt, die steigenden Fallzahlen zu bremsen. Mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch können wir die möglichen Kontaktpunkte im Badminton auf ein Minimum beschränken und so unseren Beitrag ans Gemeinwohl leisten. 

Organisatorische Herausforderung für Vereine minimieren 
Die Geschäftsführerin Simone Ramsauer ergänzt: «Viele Vereine sind mittlerweile direkt oder indirekt von positiven Fällen betroffen. Die damit einhergehenden organisatorischen Herausforderungen wie Spielverschiebungen, Organisieren von Ersatzspielern und Contact-Tracing wollen wir durch den Entscheid entgegenwirken und so auch den Vereinen eine gewisse Planungssicherheit (zurück-)geben.» 

Swiss Badminton hat sich bereits am Montag mit allen Regionalpräsidenten virtuell getroffen, um zu erfahren, ob in den verschiedenen Regionen weitergespielt werden soll, wenn dies der gestrige Entscheid vom Bundesrat zulässt. Die Regionen waren sehr motiviert so lange zu spielen, wie dies möglich ist, sahen aber auch klar die Probleme, die sich durch unterschiedliche Massnahmen der einzelnen Kantone und sogar Gemeinden ergeben und tragen darum den Entscheid von Swiss Badminton, die Saison per sofort zu unterbrechen, mit.

Swiss Badminton fokussiert sich momentan auf die Aufrechterhaltung eines sicheren, gesamtschweizerischen Trainingsbetriebs. «Es ist uns wichtig, dass die Menschen während dieser herausfordernden Zeit einen Ausgleich haben und das Badmintonspielen zum physischen und psychischen Ausgleich beiträgt», sagt Robbert de Kock, Präsident von Swiss Badminton. Unter Einhaltung der Schutzkonzepte und der folgenden Voraussetzungen ist das Training gemäss den vom Bundesrat erlassen Vorgaben wie folgt möglich, sofern keine strengeren kantonalen Massnahmen vorliegen. 

 

So geht es weiter 

Trainings:  

  1. Training Nationalkader (Elite und JuniorInnen nationale Talent Card) 
  • Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes 
  • Normales Training wie bis anhin. (inkl. bestehendes Schutzkonzept und Maske bis zum Feld, TrainerIn mit Maske) 
  • Doppel erlaubt, ohne Maske.  
  1. Training Regionalkader: 
  • Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes  
  • Maske bis zum Feld, TrainerIn mit Maske, teilweise Reduktion Anzahl, Doppel eingeschränkt) 
  • Wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind, dann ist eine Gruppengrösse von mehr als 15 Personen zulässig. Wenn die Gruppe gemischt ist, das heisst, wenn über 16-Jährige mit im Training sind, dann gilt eine maximale Gruppengrösse von 15 Personen, inkl. TrainerIn (diese mit Maske) 
  • Doppel: momentan nur mit Maske möglich. BAG/Swiss Olympic klären ab, ob für Regionalkader die Maskenpflicht aufgehoben werden kann. Update folgt.  
  1. Training NLA 
  • Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes 
  • NLA gehört zum überwiegend professionellen Spielbetrieb.  
  • Normales Training wie bis anhin,  
  • Maske bis zum Feld, TrainerIn mit Maske 
  • Gruppengrösse bis 15 Personen erlaubt.  
  • Doppel erlaubt, ohne Maske.  
  1. Training NLB
  • Einhaltung des bestehenden Schutzkonzeptes 
  • Es wird abgeklärt, ob der NLB-Spielbetrieb analog der NLA behandelt werden kann.  
    Momentan gilt: bestehendes Schutzkonzept und Maske bis zum Feld, TrainerIn mit Maske, maximal 15 Personen, Doppel evtl. eingeschränkt 
    -> Ein Update dazu folgt.  
  1. Training Ü16 – Amateure (Obere und Untere Ligen)
  • Die Gruppe darf nicht grösser als 15 Personen pro Halle sein, inkl. Trainer 
  • Bestehendes Schutzkonzept  
  • Maske bis zum Feld, TrainerIn mit Maske, ohne Doppel 
  • Wenn eine 3-Fach-Turnhalle vorhanden ist, können 3 Gruppen à 15 Personen trainieren, unter der Voraussetzung, dass:
    •  Die Wände runtergelassen werden 
    • und es keine Durchmischung der Gruppen geben darf.  
  • Doppelspielen ist momentan nur mit Maske erlaubt. Swiss Olympic/BAG klären ab, ob fürs Doppelspielen ohne Maske ausreichend Quadratmeter Platz pro Person zur Verfügung stehen. Ein Update folgt.  
    • Ausnahme:  Doppel darf ohne Maske gespielt werden, wenn zwei im gleichen Haushalt wohnende Individuen zusammenspielen.   
  1. Training U16 - Amateure
  • Der Bundesrat hat entschieden, dass für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag keine Einschränkungen gelten. Wettkämpfe dürfen jedoch nicht durchgeführt werden.  
  • Das heisst, dass für diese Kinder ein Training wie bis anhin mit Schutzkonzept möglich ist, auch wenn die Gruppe grösser als 15 Personen ist.  
  • Doppel spielen ist erlaubt, ohne Maske  
  • Kinder über 12 Jahren müssen im Gebäude Maske tragen, ausser während der Sporttätigkeit. 
  • Trainer müssen Maske tragen.  

 Swiss Badminton empfiehlt den Vereinen/Regionen jeweils mit ihrem Kanton/Gemeinde abzuklären, unter welchen Voraussetzungen Trainings durchgeführt werden können.  

 

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