Lockerungen: nur noch wenige Vorgaben für Badminton

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Lockerungen: nur noch wenige Vorgaben für Badminton

Der vom Bundesrat am Mittwoch festgelegte Öffnungsschritt hat positive Auswirkungen auf den Sport. Bereits ab Samstag, 26. Juni 2021 gelten für Badminton nur noch sehr wenige Vorgaben.

Training

  • Für Indoor-Trainings muss einzig eine Präsenzliste geführt und während 14 Tagen aufbewahrt werden. Die Maskenpflicht im Doppel (wenn keine fixen Trainingsgruppen), sowie die Einhaltung der Abstandsregel sind während dem Training aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wurde die Beschränkung der Gruppengrösse. Das Badmintontraining ist entsprechend wieder uneingeschränkt möglich.
  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, darunter fallen auch Turn- und Sporthallen, muss aber neben dem Training weiterhin eine Maske getragen werden. Das Schutzkonzept des Anlagebetreibers muss zwingend eingehalten werden.

Schutzkonzept

  • Ein Schutzkonzept muss erarbeitet und umgesetzt werden, wenn die Aktivitäten in Gruppen von mehr als 5 Personen ausgeübt werden. Ebenfalls muss weiterhin das Schutzkonzept des Anlagebetreibers eingehalten werden.

Turniere/Veranstaltungen

Indoor-Veranstaltungen ohne COVID-Zertifikat 

  • Gilt für die Besucher:innen eine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 1’000 Personen (inkl. Spieler:innen) eingelassen werden. Stehen den Besucher:innen Stehplätze zur Verfügung oder können sie sich frei bewegen, so sind in Innenräumen höchstens 250 Personen (oder max. zwei Drittel der Hallenkapazität) erlaubt.
  • Nicht vollständig Geimpfte testen sich vor der Veranstaltung idealerweise mit einem Selbsttest.
  • Für das Publikum gilt: Maskenpflicht und Abstand halten.
  • Speisen und Getränke dürfen nur in Restaurationsbetrieben konsumiert werden, ausser es werden die Kontaktdaten erhoben, dann darf auch am Sitzplatz konsumiert werden.

Veranstaltungen mit COVID-Zertifikat (in- oder outdoor)

  • Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit COVID-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. In einem Schutzkonzept muss jedoch festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

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