Wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgegeben hat, wird die Covid-Zertifikatspflicht per 13. September ausgeweitet. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie umfassen die neuen Massnahmen neu das Vorweisen eines gültigen Covid-Zertifikats beim Eintritt in Innenräume von Freizeit- und Sporteinrichtungen und bei Teilnahme an Sportveranstaltungen.
Wie bereits letzte Woche angekündigt, unterstützt Swiss Badminton diese Ausweitung der Zertifikatspflicht, die auch von Swiss Olympic gutgeheissen wird, und fordert die Badmintongemeinschaft in der Schweiz zudem auf, sich wenn möglich impfen zu lassen. Damit wollen wir Teil der Lösung sein, das Virus einzudämmen und das Badmintonspielen weiterhin zu ermöglichen.
Swiss Badminton ist sich bewusst, dass dieser Entscheid Auswirkungen auf die Regionen, Vereine, Centers, den IC- und Turnierbetrieb haben wird. Wir sammeln aktuell Rückmeldungen, und werden Mitte Oktober informieren, ob reglementarische Anpassungen notwendig sein werden. Bitte sendet eure Fragen und Rückmeldungen an info@swiss-badminton.ch.
Per 13. September 2021 gilt:
Training
- Beständige Trainingsgruppen* bis 30 Personen können ohne Zertifikatspflicht trainieren. Somit können Vereinstrainings weiterhin ohne erhöhten Aufwand durchgeführt werden.
- Wenn die Gruppe grösser als 30 Personen ist, besteht eine Zertifikatspflicht.
- Bitte beachtet, dass Anlagenbetreiber:innen generell darüber entscheiden, ob das Vereinstraining mit oder ohne Zertifikat stattfindet.
*dies gilt auch für Trainingsgruppen gemischten Alters (Jugendliche unter 16 Jahren und Erwachsene älter als 16 Jahre). Swiss Badminton empfiehlt den unter 16-jährigen eine Maske zu tragen, wenn diese nicht geimpft, nicht genesen oder nicht getestet sind (Ausnahme: auf dem Spielfeld).
IC-Betrieb
- IC-Begegnungen sind Sportanlässe und deshalb gilt eine Zertifikatspflicht für sämtliche Ligen (inkl. Spieler:innen, Zuschauer:innen, Coaches, Schiedsrichter:innen, etc.)
- Jugendliche unter 16 Jahren sind aktuell von der Zertifikatspflicht ausgenommen.
- Contact Tracing soll während IC-Begegnung erhoben werden:
- Auf der SwissCovid App ist ein entsprechendes kostenloses Check-in Tool mit QR-Code verfügbar.
- Es können auch Präsenzlisten geführt werden.
- Bei gemischten Gruppen gilt (Jugendliche unter 16 Jahren und Erwachsene älter als 16 Jahre):
- Bis 16 Jahre keine Zertifikatspflicht.
- Ab 16 Jahren Zertifikatspflicht.
- Jugendliche unter 16 Jahren, die geimpft, genesen oder getestet sind, sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen.
- Swiss Badminton empfiehlt, dass Jugendliche unter 16 Jahren eine Maske tragen, wenn diese nicht geimpft, nicht genesen oder nicht getestet sind (Ausnahme: auf dem Spielfeld).
Turniere (national)
- Zertifikatspflicht für Spieler:innen ab 16 Jahren, inkl. Zuschauer:innen, Coaches, Schiedsrichter:innen, etc.
- Für Turniere, die nur für Jugendliche unter 16 Jahren organisiert werden, gilt nach wie vor:
- Stehen den Besucher:innen Stehplätze zur Verfügung oder können sie sich frei bewegen, so sind in Innenräumen höchstens 250 Personen (oder max. zwei Drittel der Hallenkapazität) erlaubt.
- Nicht vollständig Geimpfte testen sich vor der Veranstaltung idealerweise mit einem Selbsttest.
- Für das Publikum gilt: Maskenpflicht und Abstand halten.
- Speisen und Getränke dürfen nur in Restaurationsbetrieben konsumiert werden, ausser es werden die Kontaktdaten erhoben, dann darf auch am Sitzplatz konsumiert werden.
- Für Turniere mit gemischten Gruppen gilt (Jugendliche unter 16 Jahren und Erwachsenen älter als 16 Jahren):
- Bis 16 Jahre keine Zertifikatspflicht.
- Ab 16 Jahren Zertifikatspflicht.
- Jugendliche unter 16 Jahren, die geimpft, genesen oder getestet sind, sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen.
- Swiss Badminton empfiehlt, dass Jugendliche unter 16 Jahren eine Maske tragen, wenn diese nicht geimpft, nicht genesen oder nicht getestet sind (Ausnahme: auf dem Spielfeld).
- Contact Tracing muss vom Turnierorganisator erhoben werden:
- Auf der SwissCovid App ist ein entsprechendes kostenloses Check-in Tool mit QR Code verfügbar.
- Es können auch Präsenzlisten geführt werden.
Badminton-Centers
- Zertifikatspflicht ab 16 Jahren. Ausnahme: beständige Trainingsgruppen mit bis zu 30 Personen (z.B. Vereinstrainings)
- Es darf keine Durchmischung von Gruppen geben. Z.B. von obengenannten beständigen Trainingsgruppen und Fixplatzmietern.
- Bis 16 Jahre keine Zertifikatspflicht.
- Contact Tracing muss vom Center erhoben werden.
Turniere international (Nationalmannschaft/Juniorennationalmannschaft):
Der Bundesrat will die Einreiseregeln per 20. September deutlich verschärfen und hat am zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Darüber entschieden wird bis am 14. September.
- Bei der ersten Variante müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 16 Jahren) bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen – egal woher sie kommen. Nach vier bis sieben Tagen muss ein zweiter Test gemacht werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss an die Kantonsbehörden übermittelt werden. Die Kosten für beide Antigen- oder PCR-Tests müssen selbst bezahlt werden.
- Bei der zweiten Variante müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 16 Jahren) ebenfalls bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, den sie selbst bezahlen. Nach der Einreise sollen diese Personen jedoch für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen selbstbezahlten PCR-Test aufgehoben werden.
Beide Varianten werden einen massiven Einfluss auf die Beschickung internationaler Turniere haben. Swiss Badminton fordert deshalb die Spieler:innen und Coaches auf, sich impfen zu lassen, damit sie weiterhin in einem akzeptablen Rahmen zurück in die Schweiz einreisen können.
Testkosten, die für nicht geimpfte Spieler:innen/Coaches entstehen würden, wird Swiss Badminton per 1. Oktober 2021 nicht mehr vergüten. Davon ausgenommen sind Testkosten, die weiterhin auch für geimpfte Spieler:innen/Coaches anfallen.
Trainingslager
Trainingslager SB
Die von Swiss Badminton durchgeführten Trainingslager bestehen nicht aus einer beständigen Trainingsgruppe. Deshalb gilt grundsätzlich
- Zertifikatspflicht für alle Teilnehmenden ab 12 Jahren.
- Testkosten für Ungeimpfte werden von Swiss Badminton ab 1. Oktober 2021 nicht mehr übernommen.
Trainingslager Vereine & Regionen
Trainingslager von Vereinen und Regionen mit einer beständigen Trainingsgruppe bis 30 Personen sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen.
Sobald die Trainingsgruppe gemischt ist, gilt:
- Zertifikatspflicht für Jugendliche ab 16 Jahre.
- Jugendliche unter 16 Jahren, die geimpft, genesen oder getestet sind, sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen.
- Swiss Badminton empfiehlt, dass Jugendliche unter 16 Jahren eine Maske tragen, wenn diese nicht geimpft, nicht genesen oder nicht getestet sind (Ausnahme: auf dem Spielfeld).
Vereinsanlässe (indoor)
Club-Feste müssen mit dem Zertifikat durchgeführt werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (z.B. Training).
Wichtige Apps rund um Covid (Quelle BAG)
Covid Certificate App
Das Covid-Zertifikat kann in Papierform oder .pdf aber auch in elektronischer Form genutzt werden. Dazu steht die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit. Mit der «COVID Certificate»-App wird der QR-Code auf dem Covid-Zertifikat mit der Kamera gescannt und auf dem Mobilgerät gespeichert. Dabei findet keine Speicherung der Daten in einem zentralen System statt.
Covid Check App (zur Prüfung des Zertifikats z.B. für Turnierorganisatoren)
Die «COVID Certificate Check»-App steht wie die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery zum Herunterladen bereit.
Um die Echtheit des Zertifikats zu prüfen, wird der QR-Code auf dem Papierzertifikat oder in der «COVID Certificate»-App gescannt und die darin enthaltene elektronische Signatur überprüft. Die prüfende Person sieht bei diesem Vorgang auf der «COVID Certificate Check»-App den Namen und das Geburtsdatum der Zertifikats-Inhaberin / des Zertifikats-Inhabers und, ob das Covid-Zertifikat gültig ist. Die prüfende Person (z.B. Covid-Verantwortliche im Verein) muss dann den Namen und das Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass) abgleichen, wenn die Person dem Veranstalter unbekannt ist und so sicherstellen, dass das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wurde.
Beim Prüfvorgang speichert die App keine Daten auf zentralen Systemen oder in der «COVID Certificate Check»-App.
SwissCovid App (zum Beispiel QR-Code für Contact Tracing erstellen für Turnierveranstalter)
Die SwissCovid App kann auch als Contact Tracing tool verwendet werden. Als Veranstalterin oder Veranstalter wird in der App ein QR-Code erstellt, den die Teilnehmenden bei deren Ankunft einscannen. Nach der Veranstaltung bestätigen die Teilnehmenden in der App, dass sie die Veranstaltung verlassen haben. Diese Informationen werden auf dem eigenen Mobiltelefon während 14 Tagen lokal gespeichert. Wird eine Person nach einem Event positiv auf das Coronavirus getestet und gibt den Covidcode in der SwissCovid App ein, erfolgt eine automatische Benachrichtigung an alle Teilnehmenden, die bei derselbe Veranstaltung eingecheckt waren wie die infizierte Person. Dies entweder zur selben Zeit oder wenn sie sich innerhalb 30 Minuten nachdem die infizierte Person die Veranstaltung verlassen hat, eingecheckt haben. SwissCovid App installieren: Google Play Store für Android oder Apple Store für iOS.
Tests, die fürs Zertifikat gelten (Quelle BAG)
- Negativer PCR Test oder
- Negativer Antigen Test
Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Wie lange ist das Zertifikat gültig? (Quelle BAG)
Für geimpfte Personen
- 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis
Für genesene Personen
- Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage
Für negativ getestete Personen
- PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
- Antigen-Schnelltest: 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Mehr Informationen gibt es auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit.
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