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Wichtiges Update Stabilisierungspaket COVID-19 Phase 2
Okt142021
Seit dem letzten Öffnungsschritt des Bundes vom 11. September 2021 ist es mit dem Covid-Zertifikat wieder möglich, uneingeschränkt aktiv Sport zu treiben und als Zuschauer:in Wettkämpfe vor Ort mitzuverfolgen. Damit hat sich die Ausgangslage für den Sport gemäss Bund grundlegend geändert.
Swiss Olympic hat uns deshalb letzte Woche informiert, dass der Prozess des Stabilisierungspakets Sport 2021 des Bundes überarbeitet wurde und neu in drei Phasen unterteilt wird. So wurde die Phase 2 gekürzt und es können nun in der Phase 2 Schäden vom 1.1.2021 – 31.08.2021 (statt wie bisher 31.12.2021) beantragt werden. Die Informationen zur Phase 3 folgen von Seiten Bund und Swiss Olympic zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Stabilisierungspaket 2021 neu mit 3 Phasen
- Phase 2 wurde gekürzt - NEU vom 1. Januar bis 31. August 2021 (statt 31.12.2021)
- Die Schäden der Phase 2 muss Swiss Badminton Swiss Olympic neu bis zum 30.11.2021 eingereicht haben.
- Swiss Olympic erwartet von den Verbänden, dass sie die Mindesthöhe des Nettoschadens definieren. Swiss Badminton hat deshalb für sich folgenden Massstab festgesetzt:
- Kommerzielle Unternehmen (Center, Badmintonartikel-Vertriebe): mindestens CHF 10‘000.- Nettoschaden
- Vereine, Regionen, regionale Leistungszentren, Swiss Open, Swiss Badminton, nicht kommerzielle Anbieter: Mindestens CHF 2‘500.- Nettoschaden
- Strukturrelevante Organisationen melden erfolgte Schäden der Phase 2 (1.1. - 31.8.2021) daher bis spätestens 21. November 2021 an coronavirus@swiss-badminton.ch
- Gesuche, die nach dem 21. November 2021 eingehen oder unvollständig sind, werden NICHT berücksichtigt.
Sämtliche Unterlagen findet ihr auf unserer Website unter COVID-19, Stabilisierungs-Paket 2021. Bitte lest sämtliche Unterlagen genau durch und wendet euch bei Fragen an coronavirus@swiss-badminton.ch.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.