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Neue Massnahmen ab 6. Dezember - aktualisiertes Schutzkonzept online
Dez062021
Leider hat sich die epidemiologische Lage in der Schweiz wieder deutlich verschlechtert und die Zahl der COVID-19 Neuinfektionen steigt weiter steil an. Der Bundesrat hat deshalb weitere Massnahmen getroffen, die ab heute 6. Dezember 2021 gelten.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
- Neu gilt für alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren.
- Darunter fallen auch Trainings in Gruppen mit weniger als 30 Teilnehmenden.
- Für nationale Turniere von Swiss Badminton gilt 3G bereits ab 12 Jahren.
- Auf dem Spielfeld gilt keine Maskenpflicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen müssen aber ALLE Personen eine Maske tragen (auch bei zertifikatspflichtigen Anlässen).
- Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben.
- Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.
- Antigentests sind neu nur noch 24h gültig, PCR-Tests weiterhin 72h.
Das Schutkonzept mit den ab 6. Dezember geltenden Massnahmen ist im COVID 19-Dossier auf www.swiss-badminton.ch aufgeschaltet.