Update zum Stabipaket 2021 und Stabipaket 2022

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Update zum Stabipaket 2021 und Stabipaket 2022

Swiss Olympic hat die Verbände letzte Woche über das Stabilisierungspaket 2021/Phase III informiert. Dabei wurde klar, dass in der Phase III (13. September 2021 – 31. Dezember 2021) nur folgende Schäden übers Stabipaket abgerechnet werden können (Auszug aus Leistungsvereinbarung BASPO-SOA):

  1. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass eine Sportveranstaltung auch nach Aufhebung der Einschränkungen des Bundes des gesellschaftlichen Lebens auf Grund einer Absprache mit Behörden zum Zweck der Eindämmung der Pandemie nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, gelten als Covid-19-bedingt.
  2. Schäden aufgrund von Schutzmassnahmen (z.B. Pflicht zur Vorlage eines Tests), die im Rahmen der Teilnahme von Kaderathletinnen und –Athleten an Wettkämpfen und Trainingslagern im In-und Ausland trotz Vorliegen von Zertifikaten entstehen, können ebenfalls berücksichtigt werden.

    Anmerkung: Das bedeutet, dass lediglich Testkosten für internationale Wettkämpfe im In- und Ausland von Verbänden abgerechnet werden können, wenn ein Nettoschaden in der Jahresrechnung des Verbandes vorliegt. Ansonsten können diese Kosten nicht abgerechnet werden.

 
Schäden von Umsatzeinbussen (weniger Besucher:innen in Center, weniger Teilnehmende an einem Turnier, etc.) können NICHT über die Phase III abgerechnet werden. Die Swiss Badminton angeschlossenen Centers wurden bereits darüber letzte Woche informiert. 
 
Entscheid Swiss Badminton:
Swiss Badminton hat deshalb entschieden, dass wir das Stabilisierungspaket 2021/Phase III nicht anstossen werden, weil wir davon ausgehen, dass keine anrechenbaren Schäden entstanden sind.

 

Solltet ihr dennoch das Gefühl haben, dass ihr einen massiven anrechenbaren Schaden gemäss Definition Swiss Olympic erlitten habt – ein Nettoschaden muss der Jahresrechnung zu Grunde liegen und kann von euch nicht getragen werden - dann meldet uns dies bitte bis spätestens 21. Dezember 2021, 12:00 an coronavirus@swiss-badminton.ch. Umsatzrückgänge in Centers, oder an Turnieren können NICHT als Schaden deklariert werden.

Meldungen nach dem 21. Dezember werden nicht berücksichtigt.

 

Leistungsvereinbarungen:
VBS/BASPO haben die Leistungsvereinbarung 2021 angepasst und den neuen Abschnitt «Integrität» hinzugefügt. Es ist Vorgabe des Bundes, die Leistungsvereinbarung für die Phase II entsprechend anzupassen. Wir werden euch entsprechend die neue Leistungsvereinbarung im neuen Jahr zukommen lassen.
 
Auszahlung Phase II/2021:
Swiss Olympic ist aktuell daran, die Konzepte der Verbände zu plausibilisieren und Stichproben bei den eingereichten Gesuchen durchzuführen.

  • KW 50: Versand Leistungsvereinbarungen zur Unterzeichnung von Swiss Olympic an Swiss Badminton
  • Ab KW 50: Auszahlung Beiträge Phase II (maximal Richtwert für Phase II) durch Swiss Olympic an Swiss Badminton.
  • Swiss Olympic informiert Swiss Badminton im Januar 2022, ob wir über den Richtwert hinaus zusätzliche Gelder für die Phase II erhalten werden. Aktuell ist der Schaden der Phase II grösser, als der uns zugteilte Richtwert.
  • Bis Februar 2022: Neue Leistungsvereinbarung zwischen Swiss Badminton und Gesuchsteller:in und Auszahlung Beiträge der Phase II/2021 durch Swiss Badminton.

 
Stabipaket 2022:
An der Wintersession wird das Parlament über das Stabipaket 2022 abstimmen. Swiss Olympic wird zusammen mit dem BASPO das neue Paket fürs 2022 definieren. Sobald der Rahmen dieses neuen Paketes abgesteckt ist, werden wir wiederum auf euch zukommen.
 
Wir danken euch bestens für die Kenntnisnahme und wir wünschen euch jetzt schon ganz frohe Weihnachten und alles Gute fürs nächste Jahr.

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